In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa Schäden aus einem tätlichen Angriff mittels Kraftfahrzeug oder Anhänger sowie Schäden im Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme an strafbaren Handlungen. Ein Überblick über die geltenden Ausschlüsse.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden:
- aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind;
- im Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme der versicherten Person an strafbaren Handlungen.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden fällt unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung. In bestimmten Situationen greift die Versicherung nicht. Dazu zählen Schäden, die bei einem tätlichen Angriff durch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers entstehen, sowie Schäden, die im Rahmen einer aktiven Beteiligung an strafbaren Handlungen verursacht werden. Diese Fälle sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden aus einem tätlichen Angriff, die vom Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht wurden, sowie Schäden im Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme der versicherten Person an strafbaren Handlungen.
Sind Schäden bei einem tätlichen Angriff mit einem Fahrzeug versichert?
Nein. Schäden aus einem tätlichen Angriff, die vom Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Versicherungsschutz bei strafbaren Handlungen?
Nein. Für Schäden im Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme der versicherten Person an strafbaren Handlungen besteht kein Versicherungsschutz.