In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung sind bestimmte Schäden vom Leistungsumfang ausgenommen – etwa vorsätzliche Handlungen, Verschleiß, Witterungseinflüsse, unsachgemäße Reparaturen sowie Schäden an Batterien, Akkus oder Software. Hier erfahren Sie im Detail, für welche Fälle die ARAG Allgemeine nicht leistet und wann eine Subsidiarität greift.
(7) Die ARAG Allgemeine leistet nicht für Schäden:
- a) durch Ihre vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen;
- b) durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluss der Versicherung vorhanden und Ihnen bekannt waren;
- c) durch normale Abnutzung (Verschleiß), dauernde Einflüsse des Betriebs, allmähliche Einwirkung insbesondere von Gasen, Dämpfen, Wärme oder Feuchtigkeit;
- d) durch unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse;
- e) durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparaturen/Eingriffe durch nicht von der ARAG Allgemeinen autorisierter Dritter. Sowie durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Geräts;
- f) an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
- g) an Batterien und Akkus;
- h) unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und Vermögensschaden;
- i) für die der Hersteller oder der Lieferant gesetzlich oder vertraglich haftet (zum Beispiel nach Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen). Bestreiten diese ihre Eintrittspflicht, so leistet die ARAG Allgemeine zunächst eine Entschädigung, soweit sie dazu bedingungsgemäß verpflichtet ist. Die Ansprüche gehen gemäß Teil A (Rechtsübergang, Regress) auf sie über;
- j) durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit Ihnen bekannt sein musste; Die ARAG Allgemeine leistet jedoch eine Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde. Sie leistet auch dann, wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit der Zustimmung der ARAG Allgemeinen wenigstens behelfsmäßig repariert war.
(2) Falls Sie bereits aus einem anderen Versicherungsvertrag Leistungen erhalten können, besteht kein Versicherungsschutz über diesen Vertrag (Subsidiarität).
Dokumentversion: 2024.01
Was bedeutet das konkret?
Die Aufstellung zeigt, in welchen Fällen die ARAG Allgemeine keine Leistung erbringt. Dazu zählen unter anderem vorsätzlich verursachte Schäden, bereits bekannte Mängel, normaler Verschleiß, Witterungseinflüsse, unsachgemäße Reparaturen oder Nutzung, Software- und Datenträgerprobleme sowie Schäden an Batterien und Akkus. Auch reine Sachfolge- und Vermögensschäden sind ausgenommen. Besteht bereits über einen anderen Vertrag Anspruch auf Leistungen, greift dieser Vertrag nicht (Subsidiarität). Diese Paraphrase dient nur als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben stehende Bedingungstext.
Häufige Fragen
Werden vorsätzlich verursachte Schäden ersetzt?
Nein. Die ARAG Allgemeine leistet nicht für Schäden durch Ihre vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen.
Sind Schäden an Batterien und Akkus versichert?
Nein. Schäden an Batterien und Akkus sind vom Leistungsumfang ausgeschlossen.
Was gilt bei Verschleiß und Witterungseinflüssen?
Für Schäden durch normale Abnutzung (Verschleiß), dauernde Einflüsse des Betriebs, allmähliche Einwirkung sowie durch unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse wird nicht geleistet.
Was passiert, wenn ich aus einem anderen Vertrag Leistungen erhalten kann?
Falls Sie bereits aus einem anderen Versicherungsvertrag Leistungen erhalten können, besteht über diesen Vertrag kein Versicherungsschutz (Subsidiarität).
Wird geleistet, wenn Hersteller oder Lieferant ihre Eintrittspflicht bestreiten?
Ja. Bestreiten Hersteller oder Lieferant ihre gesetzliche oder vertragliche Haftung, leistet die ARAG Allgemeine zunächst eine Entschädigung, soweit sie dazu bedingungsgemäß verpflichtet ist. Die Ansprüche gehen gemäß Teil A (Rechtsübergang, Regress) auf sie über.