In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung werden bestimmte Aufwendungen ersetzt – von Kosten zur Abwendung und Minderung des Schadens über Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis hin zur Wiederherstellung von Daten. Erfahren Sie, welche Aufwendungen versichert sind, wann Grenzen gelten und wann ein Vorschuss möglich ist.
(7) Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
- a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf Weisung der ARAG Allgemeinen machen.
- b) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen sind auf die Entschädigungsgrenze gemäß ) . (.) begrenzt; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung entstanden sind.
- c) Die ARAG Allgemeine hat den für die Aufwendungen gemäß Nr. 7 a bis b erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzuschießen.
(2) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
Dies sind Kosten, die Sie infolge eines dem Grund nach versicherten Schadens aufwenden müssen, um versicherte und nicht versicherte Sachen, deren Teile oder Reste, die sich innerhalb des Versicherungsorts befinden,
- a) aufzuräumen und nötigenfalls zu dekontaminieren;
- b) zu vernichten oder in die nächstgelegene geeignete Abfallbeseitigungsanlage zu transportieren und dort zu beseitigen.
(,) Kosten für die Wiederherstellung von Daten
Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grund nach versicherten Schadens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren. Andere Daten sind nicht versichert.
(4) Höchstentschädigung Kosten
Der Ersatz dieser Aufwendungen gemäß ) + (7) bis (,) und die Entschädigung für versicherte Sachen sind zusammen auf die Entschädigungsgrenze gemäß ) . (4) begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Neben den eigentlichen Leistungen übernimmt die Versicherung auch bestimmte Nebenkosten. Dazu zählen Aufwendungen, mit denen Sie einen Schaden abwenden oder verringern – selbst wenn sie am Ende erfolglos bleiben. Ebenso können Kosten für das Aufräumen, Dekontaminieren und Entsorgen betroffener Sachen sowie für die Wiederherstellung wichtiger Betriebssystem-Daten erstattet werden. Für diese Erstattungen gelten festgelegte Entschädigungsgrenzen; in bestimmten Fällen ist auch ein Vorschuss möglich.
Häufige Fragen
Werden auch erfolglose Aufwendungen erstattet?
Ja. Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf Weisung der ARAG Allgemeinen machen.
Kann ich einen Vorschuss für die Aufwendungen verlangen?
Ja. Die ARAG Allgemeine hat den für die Aufwendungen gemäß Nr. 7 a bis b erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzuschießen.
Welche Daten sind bei der Wiederherstellung versichert?
Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit infolge eines dem Grund nach versicherten Schadens am Datenträger eingetreten ist. Andere Daten sind nicht versichert.
Sind die erstatteten Kosten begrenzt?
Ja. Der Ersatz der Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen sind zusammen auf die jeweils genannte Entschädigungsgrenze begrenzt. Ausgenommen sind Aufwendungen, die auf Weisung der ARAG Allgemeinen entstanden sind.