In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung leistet die ARAG Allgemeine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen versicherter Sachen – etwa durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Bruchschaden oder vorsätzliche Beschädigung durch Dritte. Erfahren Sie, welche Schäden abgesichert sind und wo kein Versicherungsschutz besteht.
(7) Versicherte Gefahren und Schäden
Die ARAG Allgemeine leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie nicht rechtzeitig vorhergesehen haben.
Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, ist die ARAG Allgemeine berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschaden durch:
- a) Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit;
- b) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- c) Bodensturze, Bruchschaden und Flüssigkeitsschäden (ohne Witterungseinflüsse);
- d) vorsätzliche Beschädigung durch Dritte;
Nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsfrist/Garantie besteht Versicherungsschutz auch für Beschädigung oder Zerstörung des Geräts (Sachschaden) durch Konstruktionsfehler, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstatt- oder Montagefehler.
(2) Versicherungsschutz besteht nicht für Leistungen:
- a) die aufgrund von Service-, Justierungs- und Reinigungsarbeiten notwendig werden;
- b) die zur Beseitigung unerheblicher Mängel erbracht werden. Dies gilt vor allem für Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden. Sowie für sonstige Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden, mit denen Sie nicht rechnen konnten und die eine versicherte Sache beschädigen oder zerstören. Dazu zählen unter anderem Bedienungsfehler, Kurzschluss oder mutwillige Beschädigung durch andere Personen. Nach Ende der Garantie greift der Schutz auch bei bestimmten Herstellungs- und Montagefehlern. Reine Wartungs-, Reinigungsarbeiten sowie oberflächliche Schönheitsfehler ohne Einfluss auf die Funktion sind hingegen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen versicherter Sachen, insbesondere durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Bodensturze, Bruchschaden und Flüssigkeitsschäden (ohne Witterungseinflüsse) sowie vorsätzliche Beschädigung durch Dritte.
Was passiert bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden?
Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, ist die ARAG Allgemeine berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Besteht Schutz auch nach Ablauf der Garantie?
Ja. Nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsfrist/Garantie besteht Versicherungsschutz auch für Beschädigung oder Zerstörung des Geräts durch Konstruktionsfehler, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstatt- oder Montagefehler.
Welche Leistungen sind nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für Leistungen, die aufgrund von Service-, Justierungs- und Reinigungsarbeiten notwendig werden, sowie für Leistungen zur Beseitigung unerheblicher Mängel. Dazu zählen vor allem Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen.