In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung ist genau geregelt, welche eigengenutzten Geräte abgesichert sind: von Handys und Smartphones über PC, Laptop und Tablet bis hin zu Spielekonsolen und passendem Zubehör – und welche Sachen ausdrücklich nicht versichert sind.
Versichert sind die sich in Ihrem oder einer mitversicherten Person (gemäß Sonderbedingung 72b Absatz) Besitz befindlichen, eigengenutzten Geräte:
- Handys und Smartphones,
- PC, Laptop, Notebook, Tablet und
- Spielekonsolen sowie
- folgendes Zubehör: Maus, Tastatur, Monitor, Lautsprecher, Kopfhörer, Gamepad, Controller, Joystick, Spielelenkrad inklusive Pedale, Mikrofon, Webcam und VR-Brille
- Die Sicherungsübereignung wird dem Eigentum an der versicherten Sache in diesem Falle gleichgestellt.
Batterien, Akkus und sonstige Ladungsspeicher sind mitversichert, sofern das versicherte Gerät einen versicherten Totalschaden erlitten hat.
Nicht versichert sind:
- Teile von Anlagen, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen;
- fremde Sachen, die nicht Ihr Eigentum oder das einer mitversicherten Person im Sinne der Sonderbedingung 72b Absatz sind;
- ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Geräte.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind eigengenutzte elektronische Geräte, die Ihnen oder einer mitversicherten Person gehören – etwa Smartphones, Computer, Spielekonsolen und das genannte Zubehör. Für rein beruflich genutzte Geräte, fremde Sachen sowie Verschleißteile besteht kein Versicherungsschutz. Batterien und Akkus sind nur dann mitversichert, wenn das dazugehörige Gerät einen versicherten Totalschaden hat.
Häufige Fragen
Welche Geräte sind versichert?
Versichert sind eigengenutzte Geräte in Ihrem Besitz oder dem einer mitversicherten Person: Handys und Smartphones, PC, Laptop, Notebook, Tablet und Spielekonsolen sowie das genannte Zubehör wie Maus, Tastatur, Monitor, Lautsprecher, Kopfhörer, Gamepad, Controller, Joystick, Spielelenkrad inklusive Pedale, Mikrofon, Webcam und VR-Brille.
Sind Batterien und Akkus mitversichert?
Batterien, Akkus und sonstige Ladungsspeicher sind mitversichert, sofern das versicherte Gerät einen versicherten Totalschaden erlitten hat.
Welche Sachen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Teile von Anlagen, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, fremde Sachen, die nicht Ihr Eigentum oder das einer mitversicherten Person im Sinne der Sonderbedingung 72b Absatz sind, sowie ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Geräte.
Sind beruflich genutzte Geräte abgesichert?
Nein. Ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Geräte sind nicht versichert.
Zählt eine Sicherungsübereignung als Eigentum?
Ja. Die Sicherungsübereignung wird dem Eigentum an der versicherten Sache in diesem Falle gleichgestellt.