Tritt in der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung ein Versicherungsfall ein, sind bestimmte Pflichten zu erfüllen: den Fall unverzüglich melden, vollständig und wahrheitsgemäß informieren, den Schaden möglichst gering halten und die Weisungen des Versicherers befolgen.
Was müssen Sie tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen?
- Sie müssen der ARAG Allgemeine den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch. („Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“.)
- Sie müssen die ARAG Allgemeine vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und ihre Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen.
- Sie müssen soweit möglich dafür sorgen, dass der Schaden vermieden bzw. verringert wird. (Entsprechend § 82 Versicherungsvertragsgesetz. Dieser bestimmt zum Beispiel in Absatz 1: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.“)
- Sie müssen die Weisungen der ARAG Allgemeine befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Rechtsschutzfall eintritt, sind Sie gefragt, aktiv mitzuwirken. Melden Sie den Fall zügig, geben Sie alle nötigen Informationen offen und ehrlich weiter, halten Sie den Schaden nach Möglichkeit klein und stimmen Sie sich mit der ARAG Allgemeine ab, bevor wichtige Schritte eingeleitet werden. So kann der Versicherungsschutz reibungslos greifen.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich den Versicherungsfall melden?
Sie müssen der ARAG Allgemeine den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch. „Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“.
Welche Informationen muss ich der ARAG geben?
Sie müssen die ARAG Allgemeine vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und Ihre Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen.
Muss ich den Schaden gering halten?
Ja. Sie müssen soweit möglich dafür sorgen, dass der Schaden vermieden bzw. verringert wird. Dies entspricht § 82 Versicherungsvertragsgesetz, wonach der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen hat.
Muss ich Weisungen der ARAG befolgen?
Sie müssen die Weisungen der ARAG Allgemeine befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.