Die Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung schützt versicherte Sachen im Rahmen der Außenversicherung auch weltweit, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden – etwa während einer Ausbildung, der Wehrpflicht oder eines freiwilligen sozialen Jahres. Wann Aufenthalte noch als vorübergehend gelten und welche Zeiträume ausgenommen sind, erfahren Sie hier.
(7) Versicherte Sachen außerhalb der Wohnung:
Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mitversicherten Person (gemäß Sonderbedingung 72b Absatz ,) sind oder Ihrem Gebrauch dienen, sind auch weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
Ausnahme: Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
(2) Aufenthalt zu Ausbildung, Wehrpflicht oder freiwilligem sozialen Jahr:
Halten Sie oder eine mitversicherte Person (gemäß Sonderbedingung 72b Absatz ,) sich zur Ausbildung, zur Erfüllung von Wehrpflicht oder einem freiwilligem sozialen Jahr außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies solange als vorübergehend, wie er nicht dort einen eigenen Haushalt gegründet hat.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung sorgt dafür, dass versicherte Sachen auch dann geschützt bleiben, wenn sie sich nicht in der Wohnung befinden, sondern vorübergehend an einem anderen Ort – und das weltweit. Bleiben Gegenstände dauerhaft außerhalb der Wohnung, entfällt der vorübergehende Charakter. Auch bei einem längeren Aufenthalt zu Ausbildung, Wehrpflicht oder einem freiwilligen sozialen Jahr bleibt der Schutz bestehen, solange am neuen Ort kein eigener Haushalt gegründet wird.
Häufige Fragen
Sind versicherte Sachen auch im Ausland geschützt?
Ja, versicherte Sachen sind auch weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
Welche Sachen fallen unter die Außenversicherung?
Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mitversicherten Person (gemäß Sonderbedingung 72b Absatz ,) sind oder Ihrem Gebrauch dienen.
Was gilt noch als vorübergehend?
Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Gilt der Schutz auch bei Ausbildung, Wehrpflicht oder freiwilligem sozialen Jahr?
Ja. Halten Sie oder eine mitversicherte Person sich zur Ausbildung, zur Erfüllung von Wehrpflicht oder einem freiwilligen sozialen Jahr außerhalb der Wohnung auf, gilt dies solange als vorübergehend, wie dort kein eigener Haushalt gegründet wurde.