Beim ARAG webaktiv Elektronik-Schutz übernimmt die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG die Rolle des Risikoträgers, während die ARAG SE als führender Versicherer bevollmächtigt ist. Wer in Schadenangelegenheiten verklagt werden kann und klagen darf, hängt davon ab, ob der Rechtsschutz oder der Elektronik-Schutz betroffen ist.
Risikoträger des ARAG webaktiv Elektronik-Schutzes:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 7, 4/4.2 Düsseldorf
- Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
- Vorstand: Christian Vogée (Sprecher), Uwe Grünewald, Zouhair Haddou-Temsamani, Katrin Unterberg
- Sitz und Registergericht: Düsseldorf, HRB 7/478
- USt-ID-Nr.: DE 877 72+ 276
Führender Versicherer ist die ARAG SE.
Sie ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen usw. ausgenommen in Schadenangelegenheiten auch für die ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft (im Folgenden ARAG Allgemeine genannt) entgegenzunehmen und zu tätigen.
Verklagt werden bzw. klagen kann, außer in Schadenfällen, nur die ARAG SE.
In Schadenangelegenheiten einschließlich sich hieraus ergebender Rechtsstreitigkeiten, die:
- den Rechtsschutz betreffen, kann ausschließlich die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen;
- den ARAG webaktiv Elektronik-Schutz betreffen, kann ausschließlich die ARAG Allgemeine verklagt werden bzw. klagen.
Was bedeutet das konkret?
Hinter dem ARAG webaktiv Elektronik-Schutz stehen zwei Gesellschaften: Die ARAG SE ist der führende Versicherer und darf im Alltag Zahlungen und Erklärungen auch für die ARAG Allgemeine entgegennehmen. Kommt es jedoch zu einem Schadenfall, kommt es darauf an, welcher Bereich betroffen ist – der Rechtsschutz oder der Elektronik-Schutz. Danach richtet sich, welche Gesellschaft klagen bzw. verklagt werden kann.
Häufige Fragen
Wer ist Risikoträger des ARAG webaktiv Elektronik-Schutzes?
Risikoträger ist die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG mit Sitz am ARAG Platz 7, 4/4.2 in Düsseldorf.
Welche Rolle hat die ARAG SE?
Die ARAG SE ist der führende Versicherer. Sie ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen usw. – ausgenommen in Schadenangelegenheiten – auch für die ARAG Allgemeine entgegenzunehmen und zu tätigen.
Wer kann außerhalb von Schadenfällen verklagt werden bzw. klagen?
Außer in Schadenfällen kann nur die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen.
Wer ist in Schadenangelegenheiten zuständig?
Betrifft der Schaden den Rechtsschutz, kann ausschließlich die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen. Betrifft er den ARAG webaktiv Elektronik-Schutz, kann ausschließlich die ARAG Allgemeine verklagt werden bzw. klagen.