In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gibt es klar definierte Fälle, in denen Schäden nicht ersetzt werden – etwa bei Beträgen unterhalb einer bestimmten Grenze, bei Ansprüchen aus anderen Verträgen, bei Raubkopien oder bei Geschäften außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Hier erfahren Sie, welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Nicht ersetzt werden Schäden,
- (1) die bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach § 2 einen Betrag von +/ Euro nicht erreichen,
- (2) soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann,
- (3) soweit anderweitige von Ihnen eingebundene Dienstleister (zum Beispiel Onlinebezahlsysteme oder Onlinetreuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind,
- (4) soweit sie von Ihnen oder Mitversicherten im Sinne von § 3 der Sonderbedingung 72 a verursacht wurden,
- (5) an Daten und Dateien, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (zum Beispiel sogenannte Raubkopien oder Software, für deren Nutzung keine Berechtigung bestand),
- (6) durch Kauf, Verkauf oder Nutzung von Dienstleistungen, (Software-)Lizenzen, Urheberrechten, Downloads, Strom, Gas und Kauf von Tieren,
- (7) die in Verbindung mit dem Verkauf von Sachen stehen (§ 2 Nr. 2), sofern die Versendung der Ware vor Erhalt der Gegenleistung erfolgte,
- (8) aus Kauf und Verkauf von Sachen (§ 2 Nr. 1 und Nr. 2), bei denen der Vertragspartner seinen Sitz oder Wohnort außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat oder der zugrunde liegende Vertrag gegen Gesetz oder die guten Sitten verstößt oder
- (9) die im Zusammenhang mit einer beruflichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit entstehen.
Dokumentversion: 2024.01
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden fällt unter den Versicherungsschutz. Bestimmte Situationen sind ausdrücklich ausgenommen – etwa wenn ein anderer Versicherer oder ein eingebundener Dienstleister zahlen muss, wenn es um sehr kleine Beträge geht, um nicht rechtmäßig genutzte Daten, um bestimmte Geschäfte oder um berufliche und gewerbliche Tätigkeiten. Diese Übersicht hilft Ihnen, die Grenzen des Versicherungsschutzes einzuordnen. Maßgeblich bleibt stets der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Werden auch sehr kleine Schäden ersetzt?
Nein. Schäden, die bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach § 2 einen bestimmten Betrag nicht erreichen, werden nicht ersetzt.
Sind Schäden aus beruflicher Tätigkeit abgedeckt?
Nein. Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit entstehen, werden nicht ersetzt.
Was gilt bei Geschäften außerhalb des EWR?
Schäden aus Kauf und Verkauf von Sachen (§ 2 Nr. 1 und Nr. 2), bei denen der Vertragspartner seinen Sitz oder Wohnort außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat, werden nicht ersetzt.
Was gilt, wenn ein anderer Versicherer zuständig ist?
Soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, werden die Schäden nicht ersetzt.
Sind Schäden an Raubkopien abgedeckt?
Nein. Schäden an Daten und Dateien, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (zum Beispiel Raubkopien oder Software ohne Nutzungsberechtigung), werden nicht ersetzt.