In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung müssen Sie schon vor Eintritt des Versicherungsfalls bestimmte Obliegenheiten erfüllen: aktuelle Sicherheitssoftware mit Spyware-Erkennung, ein Schutz gegen unberechtigtes Eindringen aus dem Internet sowie ein etabliertes Patch-Management-Verfahren sichern Ihren Anspruch auf Versicherungsschutz.
Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten.
Was müssen Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls tun?
- (7) Sie müssen auf Ihren internetfähigen Endgeräten aktuelle Sicherheitssoftware mit Spyware-Erkennung installiert haben, die auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Eine Sicherheitssoftware im Sinne dieser Bedingungen ist ein marktübliches Programm, das dazu geeignet ist, die Betriebsbereitschaft eines Computers oder sonstigen internetfähigen Endgeräts für den gewünschten Einsatzzweck zu erhalten, die Verfügbarkeit von Daten sicherzustellen bzw. einzuschränken und Zugriffsrechte auf das System abzusichern.
- (2) Zudem müssen die Endgeräte mit einem Schutz gegen unberechtigtes Eindringen aus dem Internet ausgerüstet sein (zum Beispiel Firewall).
- (,) Sie müssen ein Patch-Management-Verfahren etabliert haben, das die zeitnahe Installation von relevanten Sicherheitspatches für DV-Systeme und Software sicherstellt. Systeme und Anwendungen, für die der Hersteller keine Sicherheitspatches mehr bereitstellt, dürfen nicht verwendet werden.
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt, sollten Ihre internetfähigen Geräte technisch gut abgesichert sein. Dazu gehören eine aktuelle Sicherheitssoftware mit Spyware-Erkennung, ein Schutz gegen unberechtigtes Eindringen aus dem Internet – etwa eine Firewall – sowie ein Verfahren, das relevante Sicherheitsupdates zeitnah einspielt. Programme, die vom Hersteller keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, sollten nicht mehr genutzt werden.
Häufige Fragen
Was sind Obliegenheiten in der Rechtsschutzversicherung?
Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten.
Welche Sicherheitssoftware muss ich installiert haben?
Sie müssen auf Ihren internetfähigen Endgeräten aktuelle Sicherheitssoftware mit Spyware-Erkennung installiert haben, die auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Es handelt sich um ein marktübliches Programm, das die Betriebsbereitschaft des Geräts erhält, die Verfügbarkeit von Daten sicherstellt bzw. einschränkt und Zugriffsrechte auf das System absichert.
Brauche ich einen Schutz gegen Eindringen aus dem Internet?
Ja. Die Endgeräte müssen mit einem Schutz gegen unberechtigtes Eindringen aus dem Internet ausgerüstet sein, zum Beispiel einer Firewall.
Was verlangt das Patch-Management-Verfahren?
Sie müssen ein Patch-Management-Verfahren etabliert haben, das die zeitnahe Installation von relevanten Sicherheitspatches für DV-Systeme und Software sicherstellt. Systeme und Anwendungen, für die der Hersteller keine Sicherheitspatches mehr bereitstellt, dürfen nicht verwendet werden.
Dokumentversion: 2024.01