Damit die ARAG Versicherung in der Rechtsschutzversicherung eine Entschädigungsleistung erbringt, muss eine zentrale Bedingung erfüllt sein: Der Versicherungsfall muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetreten sein. Was das im Detail bedeutet, erfahren Sie hier.
Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung:
- Der Versicherungsfall ist während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetreten.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Eine Leistung kommt dann in Betracht, wenn das Ereignis, das den Rechtsschutz auslöst, in den Zeitraum fällt, in dem der Vertrag bestand. Der Versicherungsfall muss also während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetreten sein.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzung muss für eine Entschädigungsleistung erfüllt sein?
Der Versicherungsfall muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetreten sein.
Wann muss der Versicherungsfall eingetreten sein?
Der Versicherungsfall muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetreten sein.
Gilt der Rechtsschutz auch für Versicherungsfälle außerhalb der Vertragslaufzeit?
Eine Entschädigungsleistung setzt voraus, dass der Versicherungsfall während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetreten ist.