Wer den ARAG webaktiv Vermögensschadenschutz nutzt, findet bei der ARAG Versicherung klare Angaben zu den beteiligten Risikoträgern: Führender Versicherer ist die ARAG SE, während in Schadenangelegenheiten je nach Bereich die ARAG SE oder die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG zuständig ist. Hier erfahren Sie, wer wofür verklagt werden kann und klagen darf.
Für Risikoträger des ARAG webaktiv Vermögensschadenschutzes gilt in der Rechtsschutzversicherung Folgendes:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG ARAG Platz 7, 4/4.2 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand: Christian Vogée (Sprecher), Uwe Grünewald, Zouhair Haddou-Temsamani, Katrin Unterberg
Sitz und Registergericht: Düsseldorf, HRB 7/478
USt-ID-Nr.: DE 877 72+ 276
Führender Versicherer ist die ARAG SE.
Sie ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen usw. ausgenommen in Schadenangelegenheiten auch für die ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft (im Folgenden ARAG Allgemeine genannt) entgegenzunehmen und zu tätigen.
Verklagt werden bzw. klagen kann außer in Schadenfällen nur die ARAG SE.
In Schadenangelegenheiten einschließlich sich hieraus ergebender Rechtsstreitigkeiten, die
- den Rechtsschutz betreffen, kann ausschließlich die ARAG SE
- den ARAG webaktiv Vermögensschaden betreffen, kann ausschließlich die ARAG Allgemeine verklagt werden bzw. klagen.
Dokumentversion: 2024.01
Was bedeutet das konkret?
Für den ARAG webaktiv Vermögensschadenschutz sind zwei Gesellschaften eingebunden. Die ARAG SE tritt als führender Versicherer auf und ist außerhalb von Schadenfällen die zuständige Ansprechpartnerin. In Schadenangelegenheiten hängt es vom betroffenen Bereich ab: Beim Rechtsschutz ist die ARAG SE zuständig, beim Vermögensschaden die ARAG Allgemeine.
Häufige Fragen
Wer ist der führende Versicherer?
Führender Versicherer ist die ARAG SE. Sie ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen usw. – ausgenommen in Schadenangelegenheiten – auch für die ARAG Allgemeine entgegenzunehmen und zu tätigen.
Wer kann außerhalb von Schadenfällen verklagt werden bzw. klagen?
Außer in Schadenfällen kann nur die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen.
Wer ist in Schadenangelegenheiten beim Rechtsschutz zuständig?
In Schadenangelegenheiten, die den Rechtsschutz betreffen, kann ausschließlich die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen.
Wer ist in Schadenangelegenheiten beim ARAG webaktiv Vermögensschaden zuständig?
In Schadenangelegenheiten, die den ARAG webaktiv Vermögensschaden betreffen, kann ausschließlich die ARAG Allgemeine verklagt werden bzw. klagen.