Bei der ARAG Versicherung übernimmt für den ARAG Mietausfallschutz die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG die Risikoträgerschaft, während die ARAG SE als führender Versicherer auftritt. Wer für Zahlungen, Willenserklärungen und Klagen zuständig ist und wie sich die Zuständigkeit in Schadenangelegenheiten zwischen Rechtsschutz und Mietausfallschutz aufteilt, wird hier verständlich dargestellt.
Risikoträger des ARAG Mietausfallschutzes:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 7, 4/4.2 Düsseldorf
- Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
- Vorstand: Christian Vogée (Sprecher), Uwe Grünewald, Zouhair Haddou-Temsamani, Katrin Unterberg
- Sitz und Registergericht: Düsseldorf, HRB 7/478
- USt-ID-Nr.: DE 877 72+ 276
Führender Versicherer ist die ARAG SE.
Sie ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen usw. – ausgenommen in Schadenangelegenheiten – auch für die ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft (im Folgenden ARAG Allgemeine genannt) entgegenzunehmen und zu tätigen.
Verklagt werden bzw. klagen kann außer in Schadenfällen nur die ARAG SE.
In Schadenangelegenheiten einschließlich sich hieraus ergebender Rechtsstreitigkeiten, die:
- den Rechtsschutz betreffen, kann ausschließlich die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen;
- den ARAG Mietausfallschutz betreffen, kann ausschließlich die ARAG Allgemeine verklagt werden bzw. klagen.
Was bedeutet das konkret?
Als Kundin oder Kunde haben Sie es mit zwei Gesellschaften zu tun: Die ARAG SE führt das Vertragsverhältnis und nimmt Erklärungen und Zahlungen entgegen. Für den Mietausfallschutz ist jedoch die ARAG Allgemeine der eigentliche Risikoträger. Nur in Schadenangelegenheiten richtet sich die Zuständigkeit danach, ob es um den Rechtsschutz oder um den Mietausfallschutz geht.
Häufige Fragen
Wer ist Risikoträger des ARAG Mietausfallschutzes?
Risikoträger des ARAG Mietausfallschutzes ist die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG mit Sitz am ARAG Platz 7, 4/4.2 Düsseldorf.
Wer ist der führende Versicherer?
Führender Versicherer ist die ARAG SE. Sie ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen – ausgenommen in Schadenangelegenheiten – auch für die ARAG Allgemeine entgegenzunehmen und zu tätigen.
Wer kann außerhalb von Schadenfällen verklagt werden?
Außer in Schadenfällen kann nur die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen.
Wer ist in Schadenangelegenheiten zuständig?
In Schadenangelegenheiten kann für den Rechtsschutz ausschließlich die ARAG SE und für den ARAG Mietausfallschutz ausschließlich die ARAG Allgemeine verklagt werden bzw. klagen.