In der Wohngebäudeversicherung der ARAG gilt im Tarif Wert 1914 folgendes für Versicherte Kosten:
7.1 Aufräumund Abbruchkosten
Versichert sind, sofern im Versicherungsschein vereinbart, die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
7.2 Bewegungsund Schutzkosten
Versichert sind, sofern im Versicherungsschein vereinbart, die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Bewegungsund Schutzkosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
7.3 Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für die versicherten Kosten gemäß Ziffern 7.1 und 7.2 ist auf die im Versicherungsschein vereinbarte Jahreshöchstentschädigung auf erstes Risiko für versicherte Kosten (Ziffer 7), Mehrkosten (Ziffer 8) und Mietausfall/ Mietwert (Ziffer 9) begrenzt. Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr entstehen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Aufwendungen, die Sie zur Abwicklung oder Minderung des Schadens machen, werden nur insoweit ersetzt, als sie mit der Entschädigung zusammen die Jahreshöchstentschädigung nicht übersteigen, es sei denn, dass sie auf unserer Weisung beruhen.
Dokumentversion: 2020.08
7.1 Aufräumund Abbruchkosten
Versichert sind, sofern im Versicherungsschein vereinbart, die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
7.2 Bewegungsund Schutzkosten
Versichert sind, sofern im Versicherungsschein vereinbart, die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Bewegungsund Schutzkosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
7.3 Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für die versicherten Kosten gemäß Ziffern 7.1 und 7.2 ist auf die im Versicherungsschein vereinbarte Jahreshöchstentschädigung auf erstes Risiko für versicherte Kosten (Ziffer 7), Mehrkosten (Ziffer 8) und Mietausfall/ Mietwert (Ziffer 9) begrenzt. Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr entstehen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Aufwendungen, die Sie zur Abwicklung oder Minderung des Schadens machen, werden nur insoweit ersetzt, als sie mit der Entschädigung zusammen die Jahreshöchstentschädigung nicht übersteigen, es sei denn, dass sie auf unserer Weisung beruhen.
Dokumentversion: 2020.08