In der Wohngebäudeversicherung der ARAG gilt im Tarif Wert 1914 folgendes für Prämie in der gleitenden Neuwertversicherung und deren Anpassung/Anpassung aufgrund des Gebäudealters:
12.1 Berechnung der Prämie
Grundlagen der Berechnung der Prämie sind die Versicherungssumme „Wert 1914“, der vereinbarte Prämiensatz, der Anpassungsfaktor (siehe Ziffer 12.2.1) sowie der Gebäudealterungsfaktor (siehe Ziffer 12.3.2).
Die jeweils zu zahlende Jahresprämie wird berechnet durch Multiplikation
• der vereinbarten Grundprämie 1914 (Versicherungswert „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz) mit
• dem vereinbarten Gebäudealterungsfaktor und mit
• dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor.
12.2 Anpassung der Prämie aufgrund Änderung des Baupreisund Tariflohnindexes
12.2.1 Anpassungsfaktor
Die Prämie verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 10.1.1) gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
12.2.2 Ermittlung des Anpassungsfaktors
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe verändert haben. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt. Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindexes zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt, und zwar der jeweilige Index auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet.
Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
12.2.3 Widerspruch der Prämienerhöhung
Sie können einer Erhöhung der Prämie innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam. Die Versicherung bleibt dann als Neuwertversicherung (siehe Ziffer 10.1.2) in Kraft, und zwar zur bisherigen Prämie und mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt.
In diesem Fall gilt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nicht mehr.
Ihr Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
12.3 Anpassung der Prämie aufgrund Änderung des Gebäudealters
Das Gebäudealter kann Einfluss auf den Schadenbedarf und damit auf die Prämie haben. Deshalb können sich für Gebäude unterschiedlichen Alters unterschiedliche Prämien ergeben.
12.3.1 Gebäudealterungsfaktor
Das Verhältnis des Schadenbedarfs von Gebäuden eines jeden Alters zum Schadenbedarf von Gebäuden wird durch den Gebäudealterungsfaktor abgebildet. Die Gebäudealterungsfaktoren gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Sie betragen entsprechend dem Gebäudealter
Gebäudealter
Alterungsfaktor
Gebäudealter
Alterungsfaktor
Gebäudealter
Alterungsfaktor
< 1
0,568
Dokumentversion: 2020.08
12.1 Berechnung der Prämie
Grundlagen der Berechnung der Prämie sind die Versicherungssumme „Wert 1914“, der vereinbarte Prämiensatz, der Anpassungsfaktor (siehe Ziffer 12.2.1) sowie der Gebäudealterungsfaktor (siehe Ziffer 12.3.2).
Die jeweils zu zahlende Jahresprämie wird berechnet durch Multiplikation
• der vereinbarten Grundprämie 1914 (Versicherungswert „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz) mit
• dem vereinbarten Gebäudealterungsfaktor und mit
• dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor.
12.2 Anpassung der Prämie aufgrund Änderung des Baupreisund Tariflohnindexes
12.2.1 Anpassungsfaktor
Die Prämie verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 10.1.1) gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
12.2.2 Ermittlung des Anpassungsfaktors
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe verändert haben. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt. Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindexes zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt, und zwar der jeweilige Index auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet.
Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
12.2.3 Widerspruch der Prämienerhöhung
Sie können einer Erhöhung der Prämie innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam. Die Versicherung bleibt dann als Neuwertversicherung (siehe Ziffer 10.1.2) in Kraft, und zwar zur bisherigen Prämie und mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt.
In diesem Fall gilt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nicht mehr.
Ihr Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
12.3 Anpassung der Prämie aufgrund Änderung des Gebäudealters
Das Gebäudealter kann Einfluss auf den Schadenbedarf und damit auf die Prämie haben. Deshalb können sich für Gebäude unterschiedlichen Alters unterschiedliche Prämien ergeben.
12.3.1 Gebäudealterungsfaktor
Das Verhältnis des Schadenbedarfs von Gebäuden eines jeden Alters zum Schadenbedarf von Gebäuden wird durch den Gebäudealterungsfaktor abgebildet. Die Gebäudealterungsfaktoren gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Sie betragen entsprechend dem Gebäudealter
Gebäudealter
Alterungsfaktor
Gebäudealter
Alterungsfaktor
Gebäudealter
Alterungsfaktor
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Dokumentversion: 2020.08