In der Wohngebäudeversicherung der ARAG gilt im Tarif Wert 1914 folgendes für Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse:
1.1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall)
Wir leisten Entschädigungen für versicherte Sachen, die durch
1.1.1 Feuer
• Brand
• Blitzschlag
• Explosion
• Implosion
• Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
1.1.2 Leitungswasser
1.1.3 Sturm, Hagel
• Sturm
• Hagel
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Jede der Gefahrengruppen nach Ziffern 1.1.1 bis 1.1.3 kann auch einzeln versichert werden.
1.2 Nicht versicherte Gefahren und Schäden (generelle Ausschlüsse)
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch
1.2.1 Ausschluss Krieg
• Krieg
• kriegsähnliche Ereignisse
• Bürgerkrieg
• Revolution
• Rebellion oder Aufstand
1.2.2 Ausschluss Innere Unruhen
1.2.3 Ausschluss Kernenergie
• Kernenergie
• nukleare Strahlung oder
• radioaktive Substanzen
Dokumentversion: 2020.08
1.1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall)
Wir leisten Entschädigungen für versicherte Sachen, die durch
1.1.1 Feuer
• Brand
• Blitzschlag
• Explosion
• Implosion
• Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
1.1.2 Leitungswasser
1.1.3 Sturm, Hagel
• Sturm
• Hagel
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Jede der Gefahrengruppen nach Ziffern 1.1.1 bis 1.1.3 kann auch einzeln versichert werden.
1.2 Nicht versicherte Gefahren und Schäden (generelle Ausschlüsse)
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch
1.2.1 Ausschluss Krieg
• Krieg
• kriegsähnliche Ereignisse
• Bürgerkrieg
• Revolution
• Rebellion oder Aufstand
1.2.2 Ausschluss Innere Unruhen
1.2.3 Ausschluss Kernenergie
• Kernenergie
• nukleare Strahlung oder
• radioaktive Substanzen
Dokumentversion: 2020.08