In der Wohngebäudeversicherung der ARAG gilt im Tarif Wert 1914 folgendes für Mietausfall, Mietwert:
9.1 Mietausfall, Mietwert
Wir ersetzen
• den Mietausfall, einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben,
• den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die Sie selbst bewohnen und die infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar geworden sind, falls Ihnen die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.
Wir ersetzen auch einen durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (zum Beispiel Wiederaufbaubeschränkungen) verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert.
9.2 Haftzeit
Ein Mietausfall oder Mietwert wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für die im Versicherungsschein genannten Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalls.
Ein Mietausfall oder Mietwert wird nur insoweit ersetzt, sofern Sie die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögern.
Die Entschädigung ist zusätzlich auf die im Versicherungsschein vereinbarte Jahreshöchstentschädigung auf erstes Risiko für versicherte Kosten (Ziffer 7), Mehrkosten (Ziffer 8) und Mietausfall/Mietwert (Ziffer 9) begrenzt. Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr entstehen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung.
9.3 Gewerblich genutzte Räume
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwerts vereinbart werden.
Dokumentversion: 2020.08
9.1 Mietausfall, Mietwert
Wir ersetzen
• den Mietausfall, einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben,
• den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die Sie selbst bewohnen und die infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar geworden sind, falls Ihnen die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.
Wir ersetzen auch einen durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (zum Beispiel Wiederaufbaubeschränkungen) verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert.
9.2 Haftzeit
Ein Mietausfall oder Mietwert wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für die im Versicherungsschein genannten Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalls.
Ein Mietausfall oder Mietwert wird nur insoweit ersetzt, sofern Sie die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögern.
Die Entschädigung ist zusätzlich auf die im Versicherungsschein vereinbarte Jahreshöchstentschädigung auf erstes Risiko für versicherte Kosten (Ziffer 7), Mehrkosten (Ziffer 8) und Mietausfall/Mietwert (Ziffer 9) begrenzt. Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr entstehen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung.
9.3 Gewerblich genutzte Räume
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwerts vereinbart werden.
Dokumentversion: 2020.08