In der Hausratversicherung der ARAG legt der Tarif Elektronik fest, welche eigengenutzten Anlagen und Geräte versichert sind – von Haushaltsgeräten über Bild- und Tontechnik bis zur Unterhaltungselektronik – und welche Sachen wie Gebäudebestandteile, Elektrofahrzeuge oder medizinische Geräte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
3.1 Versicherte Sachen: Versichert sind die sich in Ihrem oder einer mit Ihnen dauernd in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befindlichen, eigengenutzten Anlagen und Geräte der jeweiligen Gerätegruppe, sofern diese versichert sind. Die Sicherungsübereignung wird dem Eigentum an der versicherten Sache in diesem Falle gleichgestellt.
Versicherbar sind folgende Gerätegruppen:
- a) Haushaltsgeräte,
- b) Bild- und Tontechnik, Telefonanlagen,
- c) Unterhaltungs- und Spieleelektronik.
3.2 Leistungsvarianten:
- Die Geräte gemäß Nr. 3.1 a) sind in der Leistungsvariante „Basis“ versichert.
- In der Leistungsvariante „Komfort“ sind zusätzlich Geräte gemäß Nr. 3.1 b) versichert.
- In der Leistungsvariante „Premium“ sind zusätzlich Geräte gemäß Nr. 3.1 c) versichert.
Batterien, Akkus und sonstige Ladungsspeicher sind mitversichert, sofern das versicherte Gerät einen versicherten Totalschaden erlitten hat.
3.3 Versichert ist Ihr Interesse:
Ist die versicherte Sache sicherungsübereignet, ist auch das Interesse des Eigentümers versichert. Die Bestimmungen zu versicherten Schäden und Gefahren bleiben unberührt.
Haben Sie die Sache einem Dritten unentgeltlich als Entleiher oder Verwahrer übergeben, so ist auch das Interesse dieses Dritten versichert.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Versicherung für fremde Rechnung (Teil A Nr. 12).
3.4 Nicht versichert sind:
- a) Gebäudebestandteile, Photovoltaikanlagen;
- b) selbst fahrende Krankenfahrstühle, alle weiteren Elektrofahrzeuge, mit Ausnahme von Kinderspielzeugen;
- c) medizinische Geräte (zum Beispiel Tensgeräte, Blutdruckmesser, Inhalationsgeräte, EKG);
- d) Teile von Anlagen, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen;
- e) fremde Sachen, die nicht Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen dauernd in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind;
- f) ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Geräte.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Elektronik schützt die selbst genutzten Geräte in Ihrem Haushalt. Welche Geräte konkret abgesichert sind, richtet sich nach der gewählten Leistungsvariante: Basis deckt Haushaltsgeräte ab, Komfort ergänzt Bild- und Tontechnik sowie Telefonanlagen, und Premium schließt zusätzlich Unterhaltungs- und Spieleelektronik ein. Bestimmte Sachen wie Gebäudebestandteile, Elektrofahrzeuge, medizinische Geräte oder rein beruflich genutzte Geräte gehören nicht zum Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Gerätegruppen sind grundsätzlich versicherbar?
Versicherbar sind Haushaltsgeräte, Bild- und Tontechnik einschließlich Telefonanlagen sowie Unterhaltungs- und Spieleelektronik.
Welche Geräte deckt welche Leistungsvariante ab?
In der Variante „Basis“ sind Haushaltsgeräte versichert. „Komfort“ umfasst zusätzlich Bild- und Tontechnik sowie Telefonanlagen, „Premium“ zusätzlich Unterhaltungs- und Spieleelektronik.
Sind Batterien und Akkus mitversichert?
Batterien, Akkus und sonstige Ladungsspeicher sind mitversichert, sofern das versicherte Gerät einen versicherten Totalschaden erlitten hat.
Welche Sachen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Gebäudebestandteile und Photovoltaikanlagen, selbst fahrende Krankenfahrstühle und weitere Elektrofahrzeuge (außer Kinderspielzeugen), medizinische Geräte, mehrfach auszuwechselnde Anlagenteile, fremde Sachen sowie ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Geräte.
Ist bei einer Sicherungsübereignung auch der Eigentümer geschützt?
Ist die versicherte Sache sicherungsübereignet, ist auch das Interesse des Eigentümers versichert. Die Bestimmungen zu versicherten Schäden und Gefahren bleiben unberührt.