In der Hausratversicherung der ARAG umfasst der Tarif Elektronik die Bild- und Tontechnik sowie die Telefonanlage: Vom Fernseher, Beamer und Camcorder über Stereoanlage, Verstärker und Lautsprecher bis hin zu Telefon, Fax und Router mit Modem und Splitter ist geregelt, welche Geräte zu welcher Gruppe zählen.
5.1 Bildtechnik
Geräte der Gruppe Bildtechnik sind solche, die ausschließlich zur Wiedergabe und Aufnahme von Bildern, Filmen und Fernsehen genutzt werden.
Zu den Bildtechnikgeräten gehören:
- a) Wiedergabegeräte von Bild, insbesondere Fernseher, Bildschirm, Projektor, Beamer, DVD-/Video-/Blu-Ray-Player, Media-Player;
- b) Aufnahmegeräte von Bild, insbesondere DVD-/Video-/Blu-Ray-Recorder, Videorecorder, Festplattenrecorder, digitale Kamera, Camcorder, Fotoapparate;
- c) Übertragungsgeräte von Bild, insbesondere Satellitenschüssel, DVB-T-/DVB-S-Receiver, Decoder.
5.2 Tontechnik
Geräte der Gruppe Tontechnik sind solche, die ausschließlich der Umwandlung, Bearbeitung, Aufzeichnung (Speicherung) und Wiedergabe von akustischen Ereignissen (Schall) dienen.
Zu den Tontechnikgeräten gehören:
- a) Wiedergabegeräte von Ton, insbesondere Radio, Kassettenrekorder, CD-Player, MD-Player, Stereoanlage, MP3-Player, (Schall-/USB-) Plattenspieler;
- b) Aufnahmegeräte von Ton, insbesondere Mikrofon, digitale Magnetbänder, magneto-optische Digitalspeicher;
- c) Regelgeräte von Ton, insbesondere A/D-Wandler, Klangregler, Regelverstärker, Verzögerer, Verstärker, Lautsprecher.
5.3 Telefonanlage
Eine Telefonanlage ist eine Vermittlungseinrichtung, die ein oder mehrere Endgeräte, wie zum Beispiel Telefon, Fax, Anrufbeantworter, sowohl untereinander als auch mit dem öffentlichen Telefonnetz verbindet.
Mitversichert gelten Router, Modem, Splitter, NTBA.
5.4 Ausgenommen sind Geräte, die in Nr. 6 beschrieben sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Elektronik teilt die versicherten Geräte in klare Gruppen ein. Zur Bildtechnik zählen alle Geräte, die Bilder, Filme und Fernsehen wiedergeben, aufnehmen oder übertragen – etwa Fernseher, Beamer oder Camcorder. Zur Tontechnik gehören Geräte für die Wiedergabe, Aufnahme und Regelung von Schall, beispielsweise Stereoanlage, Mikrofon oder Verstärker. Die Telefonanlage verbindet Endgeräte untereinander und mit dem öffentlichen Netz; auch Router, Modem, Splitter und NTBA sind dabei mitversichert. Geräte aus Nr. 6 fallen nicht unter diese Gruppen.
Häufige Fragen
Welche Geräte zählen zur Bildtechnik?
Zur Bildtechnik gehören Geräte, die ausschließlich zur Wiedergabe und Aufnahme von Bildern, Filmen und Fernsehen genutzt werden. Dazu zählen Wiedergabegeräte wie Fernseher, Bildschirm, Projektor, Beamer und Media-Player, Aufnahmegeräte wie Recorder, digitale Kamera, Camcorder und Fotoapparate sowie Übertragungsgeräte wie Satellitenschüssel, Receiver und Decoder.
Was gehört zur Tontechnik?
Zur Tontechnik gehören Geräte, die ausschließlich der Umwandlung, Bearbeitung, Aufzeichnung und Wiedergabe von Schall dienen. Dazu zählen Wiedergabegeräte wie Radio, CD-Player, Stereoanlage und MP3-Player, Aufnahmegeräte wie Mikrofon und digitale Magnetbänder sowie Regelgeräte wie A/D-Wandler, Klangregler, Verstärker und Lautsprecher.
Was ist eine Telefonanlage im Sinne des Tarifs?
Eine Telefonanlage ist eine Vermittlungseinrichtung, die ein oder mehrere Endgeräte wie Telefon, Fax und Anrufbeantworter sowohl untereinander als auch mit dem öffentlichen Telefonnetz verbindet.
Sind Router, Modem, Splitter und NTBA mitversichert?
Ja, im Rahmen der Telefonanlage gelten Router, Modem, Splitter und NTBA als mitversichert.
Welche Geräte sind ausgenommen?
Ausgenommen sind Geräte, die in Nr. 6 beschrieben sind.