In der Hausratversicherung der ARAG sind im Tarif Elektronik bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen: Ereignisse durch Krieg und Kernenergie sind ausgeschlossen. Erfahren Sie, welche Gefahren nicht abgedeckt sind und welche Schäden – wie Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen – dennoch mitversichert bleiben.
2.1 Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Mitversichert sind dagegen Schäden durch:
- Innere Unruhen
- Streik
- Aussperrungen
2.2 Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Kernenergie
- nukleare Strahlung
- radioaktive Substanzen
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte großflächige oder außergewöhnliche Gefahren sind vom Schutz der Hausratversicherung ausgenommen. Kommt es also zu Schäden im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder Kernenergie, greift der Versicherungsschutz nicht. Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen sind dagegen weiterhin abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden über die Hausratversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Welche unruhebedingten Schäden bleiben mitversichert?
Mitversichert sind Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen.
Werden Schäden durch Kernenergie ersetzt?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Was bedeutet „ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen"?
Das bedeutet, dass die genannten Ausschlüsse für Krieg und Kernenergie unabhängig davon gelten, ob weitere Ursachen an der Entstehung des Schadens beteiligt waren.