In der Hausratversicherung der ARAG sind im Tarif Elektronik Haushaltsgeräte mitversichert – also elektrische oder mit Gas betriebene Geräte im Privathaushalt. Dazu zählen unter anderem Waschmaschine, Herd, Kühlschrank, Staubsauger, Leuchten und Heimwerkermaschinen wie Bohrmaschine oder Rasenmäher.
Definition Haushaltsgerät (4.1):
Ein Haushaltsgerät ist ein elektrisches oder mit Gas betriebenes Gerät, das üblicherweise im Privathaushalt zum Zweck der Lebensmittelaufbewahrung/-zubereitung, der Reinigung, Beleuchtung (ausgenommen Leuchtmittel siehe Nr. 1.3 g), der Haushaltsreparaturarbeiten und dem Heimwerken sowie der Gesundheitspflege dient.
Zu den Haushaltsgeräten gehören (4.2):
- a) Geräte zur Wäschepflege, insbesondere Waschmaschine, Wäschetrockner, Mangel, Bügeleisen;
- b) Küchengeräte, insbesondere Geräte zum
- aa) Kochen und Backen: Herd, Ofen, Mikrowellenherd, Minibackofen mit Grill, elektrische oder mit Gas betriebene Kochmaschine,
- bb) Spülen: Geschirrspüler,
- cc) Kühlen und Gefrieren: Kühlschrank, Gefriertruhe, Kühl-Gefrier-Kombination,
- dd) Elektrokleingeräte: Handrührgerät, Kaffeemaschine, Espressomaschine, Küchenmaschine, Pürierstab, Saftpresse, Toaster, Wasserkocher;
- c) Raumklimageräte, insbesondere Ventilator, Heizlüfter, Luftbefeuchter, portable Klimaanlage;
- d) Reinigungsgeräte, insbesondere Staubsauger, Bohnermaschine, Nass-Trocken-Sauger;
- e) Beleuchtungsgeräte, insbesondere Stehleuchte, Schreibtischleuchte;
- f) Wärmeerzeuger, insbesondere Heizkissen, Heizstrahler, Sonnenbank;
- g) Heimwerkermaschinen, insbesondere Nähmaschine, Akku-Bohrschrauber, Bohrmaschine, elektrische Heckenschere, elektrischer Rasenmäher;
- h) Messgeräte, insbesondere Personenwaage, digitales Fieberthermometer.
Ausnahmen (4.3):
Ausgenommen sind Geräte, die in Nr. 5 und 6 beschrieben sind.
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Elektronik werden Geräte als Haushaltsgeräte eingeordnet, wenn sie elektrisch oder mit Gas betrieben werden und typische Aufgaben im Privathaushalt erfüllen – etwa Kochen, Kühlen, Wäschepflege, Reinigen, Beleuchten, Wärmen, Heimwerken oder das Messen von Gesundheitswerten. Die aufgeführten Geräte sind Beispiele für die jeweilige Gruppe. Geräte, die in Nr. 5 und 6 beschrieben sind, fallen nicht unter diese Definition.
Häufige Fragen
Was gilt als Haushaltsgerät?
Ein Haushaltsgerät ist ein elektrisches oder mit Gas betriebenes Gerät, das üblicherweise im Privathaushalt zur Lebensmittelaufbewahrung/-zubereitung, Reinigung, Beleuchtung, für Haushaltsreparaturarbeiten und Heimwerken sowie zur Gesundheitspflege dient.
Zählen Küchengeräte wie Kühlschrank und Geschirrspüler dazu?
Ja. Zu den Küchengeräten gehören unter anderem Herd, Ofen, Mikrowellenherd, Geschirrspüler, Kühlschrank, Gefriertruhe, Kühl-Gefrier-Kombination sowie Elektrokleingeräte wie Kaffeemaschine, Toaster und Wasserkocher.
Sind auch Heimwerker- und Gartengeräte erfasst?
Ja. Zu den Heimwerkermaschinen zählen insbesondere Nähmaschine, Akku-Bohrschrauber, Bohrmaschine, elektrische Heckenschere und elektrischer Rasenmäher.
Gehören Leuchtmittel zu den Beleuchtungsgeräten?
Nein. Leuchtmittel sind bei der Beleuchtung ausgenommen (siehe Nr. 1.3 g). Zu den Beleuchtungsgeräten zählen insbesondere Stehleuchte und Schreibtischleuchte.
Welche Geräte sind ausgenommen?
Ausgenommen sind Geräte, die in Nr. 5 und 6 beschrieben sind.