Die Außenversicherung der ARAG Hausratversicherung im Tarif Elektronik schützt versicherte Sachen auch weltweit, solange sie sich vorübergehend – bis zu drei Monaten – außerhalb der Wohnung befinden. Auch bei Aufenthalten zur Ausbildung, Wehrpflicht oder für ein freiwilliges soziales Jahr bleibt der Versicherungsschutz erhalten, solange kein eigener Haushalt gegründet wird.
8.1 Weltweiter Schutz bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb der Wohnung:
Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder Ihrem Gebrauch dienen, sind auch weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
8.2 Aufenthalt zur Ausbildung, Wehrpflicht oder freiwilligem sozialen Jahr:
Halten Sie oder ein mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger sich zur Ausbildung, zur Erfüllung von Wehrpflicht oder freiwilligem sozialen Jahr außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies solange als vorübergehend, wie er nicht dort einen eigenen Haushalt gegründet hat.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Hausrat ist nicht nur zu Hause geschützt: Nehmen Sie versicherte Sachen mit auf Reisen oder haben Sie diese anderswo dabei, besteht der Schutz weltweit – vorausgesetzt, es handelt sich um einen vorübergehenden Aufenthalt. Als vorübergehend gilt dabei ein Zeitraum bis zu drei Monaten. Lebt ein Familienangehöriger etwa für die Ausbildung, den Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr auswärts, bleibt der Schutz bestehen, solange dort kein eigener Haushalt gegründet wurde.
Häufige Fragen
Sind meine Sachen auch außerhalb der Wohnung versichert?
Ja. Versicherte Sachen sind auch weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
Was gilt als „vorübergehend“?
Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Für wessen Sachen gilt die Außenversicherung?
Sie gilt für versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder Ihrem Gebrauch dienen.
Was gilt bei einem Aufenthalt zur Ausbildung oder zum Wehrdienst?
Hält sich ein mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger zur Ausbildung, zur Erfüllung der Wehrpflicht oder für ein freiwilliges soziales Jahr außerhalb der Wohnung auf, gilt dies solange als vorübergehend, wie er dort keinen eigenen Haushalt gegründet hat.