In der Hausratversicherung der ARAG übernimmt der Tarif Elektronik im Schadenfall verschiedene Kosten: Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens, Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Kosten für die Wiederherstellung von Daten – jeweils innerhalb festgelegter Entschädigungsgrenzen.
7.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
- a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf unsere Weisung machen.
- b) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen sind auf die Entschädigungsgrenze gemäß Nr. 8.7 begrenzt; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung entstanden sind.
- c) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
- d) Wir haben den für die Aufwendungen gemäß Nr. 1 a) bis c) erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzuschießen.
7.2 Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
a) Dies sind Kosten, die Sie infolge eines dem Grund nach versicherten Schadens aufwenden müssen, um versicherte und nicht versicherte Sachen, deren Teile oder Reste, die sich innerhalb des Versicherungsorts befinden,
- aa) aufzuräumen und nötigenfalls zu dekontaminieren;
- bb) zu vernichten oder in die nächstgelegene geeignete Abfallbeseitigungsanlage zu transportieren und dort zu beseitigen.
b) Nicht versichert sind jedoch Kosten für die Dekontamination und Entsorgung von Erdreich oder Gewässern, Kosten für die Beseitigung von Beeinträchtigungen des Grundwassers oder der Natur sowie von Emissionen in der Luft.
Nicht versichert sind ferner Ihre Aufwendungen aufgrund der Einliefererhaftung.
Entschädigung wird nicht geleistet, soweit Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen können.
7.3 Bewegungs- und Schutzkosten
die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
7.4 Kosten für die Wiederherstellung von Daten
Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grund nach versicherten Schadens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren. Andere Daten sind nicht versichert.
7.5 Höchstentschädigung Kosten
Der Ersatz dieser Aufwendungen gemäß Nr. 7.1 bis 7.4 und die Entschädigung für versicherte Sachen sind zusammen auf die Entschädigungsgrenze gemäß Nr. 9.7 begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Schaden an Ihren versicherten Sachen können weitere Kosten entstehen – etwa wenn Sie versuchen, den Schaden zu begrenzen, wenn nach einem Schaden aufgeräumt oder entsorgt werden muss, wenn andere Gegenstände bewegt werden müssen oder wenn wichtige Daten wiederhergestellt werden. Für diese begleitenden Kosten sieht der Tarif Elektronik der ARAG eine Kostenübernahme vor, allerdings jeweils im Rahmen der genannten Entschädigungsgrenzen und mit bestimmten Ausnahmen.
Häufige Fragen
Werden auch erfolglose Rettungsversuche erstattet?
Ja. Versichert sind Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens auch dann, wenn sie erfolglos bleiben, sofern Sie sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den Umständen nach für geboten halten durften oder auf unsere Weisung gemacht haben.
Sind Kosten für Einsätze der Feuerwehr versichert?
Nein. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Werden Aufräumungs- und Entsorgungskosten übernommen?
Ja, für das Aufräumen, nötigenfalls Dekontaminieren sowie das Vernichten oder den Transport zur nächstgelegenen geeigneten Abfallbeseitigungsanlage. Nicht versichert sind jedoch Kosten für die Dekontamination und Entsorgung von Erdreich oder Gewässern, für die Beseitigung von Beeinträchtigungen des Grundwassers oder der Natur sowie von Emissionen in der Luft.
Welche Daten sind bei der Wiederherstellung versichert?
Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust infolge eines dem Grund nach versicherten Schadens am Datenträger eingetreten ist. Andere Daten sind nicht versichert.
Gibt es eine Obergrenze für die Kostenerstattung?
Ja. Der Ersatz der Aufwendungen gemäß Nr. 7.1 bis 7.4 und die Entschädigung für versicherte Sachen sind zusammen auf die Entschädigungsgrenze gemäß Nr. 9.7 begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11