In der Hausratversicherung der ARAG umfasst die Gruppe Unterhaltungs- und Spieleelektronik im Tarif Elektronik zahlreiche private Geräte – von PCs, Laptops und Smartphones über elektrische Spielzeuge und Musikinstrumente bis hin zu Spielekonsolen und mobilen Navigationssystemen.
Geräte der Gruppe Unterhaltungs- und Spieleelektronik sind alle weiteren Geräte, soweit nicht nach Nr. 3.4 ausgeschlossen, die zu privaten Zwecken genutzt werden.
Darunter fallen:
- a) Personal Computer/Laptops/Notebooks/Netbooks/Tablet-PCs sowie andere mobil einsetzbare PC-Systeme inklusive elektronischem Zubehör (Maus, Monitor, Tastatur, Scanner, Drucker, Steck-/Erweiterungskarten, Stifttablets, Plotter, USB-Geräte), Network Attached Storage (NAS), Wechseldatenträger;
- b) mobile Telekommunikationsgeräte, insbesondere Handheld, PDA, Pocket PC, Smartphone, Mobiltelefon, Funkgerät;
- c) elektrische Spielzeuge, insbesondere Modelleisenbahn, -flugzeug (ausgenommen Multikopter), -auto, -boot, Kinderfahrzeug;
- d) elektrische Musikinstrumente, insbesondere E-Gitarre, E-Keyboard, E-Schlagzeug;
- e) Spielekonsolen;
- f) mobile Navigationssysteme.
Was bedeutet das konkret?
Zur Unterhaltungs- und Spieleelektronik zählen im Tarif Elektronik alle weiteren privat genutzten Geräte, die nicht nach Nr. 3.4 ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem Computer und deren Zubehör, mobile Telekommunikationsgeräte, elektrische Spielzeuge und Musikinstrumente, Spielekonsolen sowie mobile Navigationssysteme. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Geräte zählen zur Unterhaltungs- und Spieleelektronik?
Alle weiteren zu privaten Zwecken genutzten Geräte, soweit sie nicht nach Nr. 3.4 ausgeschlossen sind. Dazu zählen unter anderem PCs, Laptops und Zubehör, mobile Telekommunikationsgeräte, elektrische Spielzeuge, elektrische Musikinstrumente, Spielekonsolen und mobile Navigationssysteme.
Gehört Computer-Zubehör dazu?
Ja. Zum elektronischen Zubehör zählen unter anderem Maus, Monitor, Tastatur, Scanner, Drucker, Steck-/Erweiterungskarten, Stifttablets, Plotter und USB-Geräte sowie Network Attached Storage (NAS) und Wechseldatenträger.
Sind elektrische Musikinstrumente erfasst?
Ja. Erfasst sind elektrische Musikinstrumente, insbesondere E-Gitarre, E-Keyboard und E-Schlagzeug.
Zählen elektrische Spielzeuge auch dazu?
Ja. Dazu gehören elektrische Spielzeuge, insbesondere Modelleisenbahn, -flugzeug (ausgenommen Multikopter), -auto, -boot und Kinderfahrzeug.
Müssen die Geräte privat genutzt werden?
Ja. Es handelt sich um Geräte, die zu privaten Zwecken genutzt werden, soweit sie nicht nach Nr. 3.4 ausgeschlossen sind.