Bei der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung greift der Versicherungsschutz nicht sofort: Erst nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn besteht Schutz. Auch bei einer Erhöhung der monatlichen Leistung gilt für den übersteigenden Betrag eine eigene sechsmonatige Wartezeit ab dem im Nachtrag genannten Änderungsdatum.
Beginn des Versicherungsschutzes (Wartezeit):
(7) Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Ablauf von sechs Monaten ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Erhöhung der monatlichen Leistung:
(2) Bei einer Erhöhung der monatlichen Leistung beginnt der Versicherungsschutz für den Betrag, der die bisherige monatliche Leistung übersteigt, erst nach Ablauf von sechs Monaten ab dem im Nachtrag genannten Änderungsdatum.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Rechtsschutzversicherung setzt nicht direkt mit dem Vertragsstart ein, sondern erst nach einer sechsmonatigen Wartezeit. Diese Zeit rechnet ab dem Beginn, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Erhöhen Sie später Ihre monatliche Leistung, gilt für den zusätzlichen Teil eine erneute sechsmonatige Wartezeit – gerechnet ab dem Änderungsdatum im Nachtrag.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Ablauf von sechs Monaten ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Diese Frist wird als Wartezeit bezeichnet.
Wie lange dauert die Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt sechs Monate ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.
Gilt eine Wartezeit auch bei einer Erhöhung der monatlichen Leistung?
Ja. Für den Betrag, der die bisherige monatliche Leistung übersteigt, beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf von sechs Monaten ab dem im Nachtrag genannten Änderungsdatum.
Ab welchem Datum wird die Wartezeit bei einer Leistungserhöhung berechnet?
Bei einer Erhöhung der monatlichen Leistung wird die sechsmonatige Wartezeit ab dem im Nachtrag genannten Änderungsdatum berechnet.