In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung müssen bestimmte Obliegenheiten bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt werden, damit der Anspruch auf Versicherungsschutz erhalten bleibt. Dazu zählen etwa die unverzügliche Anzeige eines Insolvenzverfahrens, eines Arbeitgeberwechsels oder veränderter Voraussetzungen.
Obliegenheiten bezeichnen alle Verhaltensregeln, die Sie beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Was müssen Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls tun?
- (7) Sofern über Ihr Vermögen ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, müssen Sie dies der ARAG Allgemeine unverzüglich anzeigen. Gleiches gilt für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
- (2) Einen Arbeitgeberwechsel müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, siehe ) 7/ Absatz 7.
- (,) Veränderungen der Voraussetzungen nach ) , müssen Sie uns unverzüglich nach Ihrer Kenntnisnahme anzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten, die Sie schon vor einem Rechtsstreit beachten sollten. Ändern sich wichtige persönliche oder wirtschaftliche Umstände – etwa durch ein Insolvenzverfahren, einen neuen Arbeitgeber oder veränderte Voraussetzungen – informieren Sie den Versicherer ohne schuldhaftes Zögern. So bleibt Ihr Versicherungsschutz erhalten.
Häufige Fragen
Was sind Obliegenheiten in der Rechtsschutzversicherung?
Obliegenheiten bezeichnen alle Verhaltensregeln, die Sie beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Muss ich ein Insolvenzverfahren melden?
Ja. Sofern über Ihr Vermögen ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, müssen Sie dies der ARAG Allgemeine unverzüglich anzeigen. Gleiches gilt für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Muss ich einen Arbeitgeberwechsel mitteilen?
Ja. Einen Arbeitgeberwechsel müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Bis wann muss ich veränderte Voraussetzungen melden?
Veränderungen der Voraussetzungen müssen Sie unverzüglich nach Ihrer Kenntnisnahme anzeigen.