Bei der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung erfahren Sie, ab wann, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Leistungen bei Arbeitslosigkeit gezahlt werden – für höchstens 27 Monate und nur, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt bleiben.
Die Leistung wird für jeden Versicherungsfall während der Dauer des jeweiligen Anspruchs auf Arbeitslosengeld für höchstens 27 Monate erbracht, wenn Ihr Anspruch auf Leistung nicht vorher aus einem der folgenden Gründe endet:
- a) Beendigung der Arbeitslosigkeit: Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis (abweichend von , Absatz 2 ist hiermit jede entgeltliche Tätigkeit gemeint) oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Der Anspruch endet selbst dann mit Beendigung der Arbeitslosigkeit, wenn Sie weiterhin Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten (zum Beispiel in Form eines Gründungszuschusses).
- b) Beginn des ausschließlichen Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: insbesondere von Grundsicherung für Arbeitslose (zum Beispiel ALG II) oder anderer staatlicher Leistungen, die eine Berücksichtigung Ihres Vermögens und Einkommens zum Gegenstand haben.
- c) Ende der Arbeitslosmeldung: Sie sind nicht mehr bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung läuft je Versicherungsfall so lange, wie Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht – längstens jedoch 27 Monate. Sobald einer der genannten Gründe eintritt, etwa eine neue Tätigkeit, der Wechsel in bestimmte staatliche Leistungen oder das Ende der Arbeitslosmeldung, endet der Leistungsanspruch früher.
Häufige Fragen
Für welchen Zeitraum wird die Leistung höchstens erbracht?
Die Leistung wird für jeden Versicherungsfall während der Dauer des jeweiligen Anspruchs auf Arbeitslosengeld für höchstens 27 Monate erbracht.
Endet die Leistung, wenn ich eine neue Tätigkeit aufnehme?
Ja. Der Anspruch endet mit Beendigung der Arbeitslosigkeit, insbesondere wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen – selbst dann, wenn Sie weiterhin Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, zum Beispiel in Form eines Gründungszuschusses.
Was passiert beim Bezug von ALG II?
Der Anspruch endet mit Beginn des ausschließlichen Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere von Grundsicherung für Arbeitslose (zum Beispiel ALG II) oder anderer staatlicher Leistungen, die eine Berücksichtigung Ihres Vermögens und Einkommens zum Gegenstand haben.
Was gilt, wenn ich nicht mehr arbeitslos gemeldet bin?
Der Leistungsanspruch endet, wenn Sie nicht mehr bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind.