In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung endet der Versicherungsschutz beim Zusatzbaustein Arbeitslosen-Schutz zu genau festgelegten Zeitpunkten – etwa mit Ende des Aktiv-Rechtsschutzes, beim Eintritt in den Ruhestand, bei voller Erwerbsminderung oder im Todesfall. Hier erfahren Sie, welche Bedingungen im Einzelnen gelten.
In Erweiterung zu § 8 ARB endet der Versicherungsschutz:
- mit Beendigung des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen (§§ 26, 26 b bzw. 26 p) und/oder des Zusatzbausteins ARAG Arbeitslosen-Schutz, spätestens jedoch zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Sie das 67. Lebensjahr vollendet haben,
- sobald Sie Ihr versichertes Arbeitsverhältnis aufgrund von Ruhestand oder Vorruhestand beenden,
- wenn Sie voll erwerbsgemindert im Sinne der Sozialgesetzgebung werden oder
- mit Ihrem Tod.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz im ARAG Arbeitslosen-Schutz läuft nicht unbegrenzt. Er endet, wenn der zugrunde liegende Aktiv-Rechtsschutz oder der Zusatzbaustein wegfällt, spätestens aber mit dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze zum Ende des Versicherungsjahres. Ebenso endet er, wenn Sie in den Ruhestand oder Vorruhestand wechseln, voll erwerbsgemindert werden oder versterben. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter besteht der Versicherungsschutz?
Spätestens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Sie das 67. Lebensjahr vollendet haben, endet der Versicherungsschutz.
Was passiert mit dem Schutz beim Eintritt in den Ruhestand?
Der Versicherungsschutz endet, sobald Sie Ihr versichertes Arbeitsverhältnis aufgrund von Ruhestand oder Vorruhestand beenden.
Endet der Schutz bei Erwerbsminderung?
Ja. Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie voll erwerbsgemindert im Sinne der Sozialgesetzgebung werden.
Was geschieht mit dem Zusatzbaustein bei Beendigung des Aktiv-Rechtsschutzes?
Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen (§§ 26, 26 b bzw. 26 p) und/oder des Zusatzbausteins ARAG Arbeitslosen-Schutz.