Für den ARAG Arbeitslosen-Schutz innerhalb der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung übernehmen zwei Gesellschaften die Rolle als Risikoträger: die ARAG SE als führender Versicherer und die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG. Wer in Schaden- und Vertragsangelegenheiten verklagt werden kann, hängt davon ab, ob der Rechtsschutz oder der Arbeitslosen-Schutz betroffen ist.
Anschrift und Angaben zur Gesellschaft:
- ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, ARAG Platz 7, 4/4.2 Düsseldorf
- Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
- Vorstand: Christian Vogée (Sprecher), Uwe Grünewald, Zouhair Haddou-Temsamani, Katrin Unterberg
- Sitz und Registergericht: Düsseldorf, HRB 7/478
- USt-ID-Nr.: DE 877 72+ 276
Führender Versicherer:
Führender Versicherer ist die ARAG SE.
Sie ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen usw. – ausgenommen in Schadenangelegenheiten – auch für die ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft (im Folgenden ARAG Allgemeine genannt) entgegenzunehmen und zu tätigen.
Verklagt werden bzw. klagen kann außer in Schadenfällen nur die ARAG SE.
Zuständigkeit in Schadenangelegenheiten:
In Schadenangelegenheiten einschließlich sich hieraus ergebender Rechtsstreitigkeiten gilt:
- Betreffen sie den Rechtsschutz, kann ausschließlich die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen.
- Betreffen sie den ARAG Arbeitslosen-Schutz, kann ausschließlich die ARAG Allgemeine verklagt werden bzw. klagen.
Was bedeutet das konkret?
Beim ARAG Arbeitslosen-Schutz sind zwei Gesellschaften beteiligt. Die ARAG SE tritt als führender Versicherer auf und kümmert sich – außer bei Schäden – auch um Zahlungen, Anzeigen und Erklärungen für die ARAG Allgemeine. Wer im Streitfall der richtige Ansprechpartner vor Gericht ist, richtet sich danach, ob es um den Rechtsschutz oder um den Arbeitslosen-Schutz geht.
Häufige Fragen
Wer ist der führende Versicherer beim ARAG Arbeitslosen-Schutz?
Führender Versicherer ist die ARAG SE.
Welche Gesellschaft kann in Rechtsschutz-Angelegenheiten verklagt werden?
In Schadenangelegenheiten, die den Rechtsschutz betreffen, kann ausschließlich die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen.
Welche Gesellschaft ist beim ARAG Arbeitslosen-Schutz zuständig?
In Schadenangelegenheiten, die den ARAG Arbeitslosen-Schutz betreffen, kann ausschließlich die ARAG Allgemeine verklagt werden bzw. klagen.
Wofür ist die ARAG SE außerhalb von Schadenfällen bevollmächtigt?
Die ARAG SE ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen usw. – ausgenommen in Schadenangelegenheiten – auch für die ARAG Allgemeine entgegenzunehmen und zu tätigen.