Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit zahlt die ARAG Versicherung im Rahmen ihrer Rechtsschutzversicherung eine vereinbarte monatliche Leistung als Ausgleich für den entstandenen Einkommensausfall – vorausgesetzt, das versicherte Arbeitsverhältnis endete aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse.
Gegenstand der Versicherung / Was ist versichert?
Die ARAG Allgemeine zahlt Ihnen die vereinbarte monatliche Leistung als Ausgleich für den eingetretenen Einkommensausfall.
Voraussetzung ist, dass Ihre Arbeitslosigkeit durch die Beendigung des versicherten Arbeitsverhältnisses aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse verursacht worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz, weil das versicherte Arbeitsverhältnis aus dringenden betrieblichen Gründen beendet wurde, springt die Versicherung ein. Sie erhalten dann die zuvor vereinbarte monatliche Zahlung, um den ausgefallenen Verdienst auszugleichen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was leistet die Versicherung im Versicherungsfall?
Die ARAG Allgemeine zahlt Ihnen die vereinbarte monatliche Leistung als Ausgleich für den eingetretenen Einkommensausfall.
Unter welcher Voraussetzung wird gezahlt?
Die Leistung erfolgt, sofern Ihre Arbeitslosigkeit durch die Beendigung des versicherten Arbeitsverhältnisses aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse verursacht worden ist.
Wofür ist die monatliche Leistung gedacht?
Sie dient als Ausgleich für den eingetretenen Einkommensausfall.
Wie hoch ist die monatliche Leistung?
Gezahlt wird die vereinbarte monatliche Leistung. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Tarif und Bedingungswerk ab.