Bei der ARAG Krankenvollversicherung endet der Versicherungsschutz genau dann, wenn das Versicherungsverhältnis beendet wird – und zwar auch für Versicherungsfälle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind. Damit fällt der Schutz auch für laufende, noch schwebende Fälle mit dem Ende des Vertrags weg.
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Das gilt auch für schwebende Versicherungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Sobald das Versicherungsverhältnis endet, endet auch der Versicherungsschutz. Das betrifft nicht nur neue, sondern auch bereits laufende, noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung besteht somit kein Schutz mehr.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Bleiben laufende Versicherungsfälle nach Vertragsende noch geschützt?
Nein. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende, also noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung 2025