Bei der Pflegeversicherung der ARAG endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses – und zwar auch für bereits schwebende Versicherungsfälle. Damit greift kein Schutz mehr über das Vertragsende hinaus, sobald das Vertragsverhältnis ausläuft.
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Dies gilt auch für schwebende Versicherungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Sobald das Versicherungsverhältnis endet, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das gilt selbst dann, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Versicherungsfall offen ist. Mit dem Vertragsende erlischt der Schutz also vollständig.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Bleibt der Schutz für einen noch laufenden Versicherungsfall bestehen, wenn der Vertrag endet?
Nein. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung 2025