Wer bei der ARAG in der Krankenvollversicherung klären möchte, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsverhältnis zuständig ist, findet hier die Antwort: Klagen gegen den Versicherungsnehmer laufen über das Gericht an dessen Wohnsitz, Klagen gegen den Versicherer wahlweise am Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder am Sitz des Versicherers. Bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland oder unbekanntem Aufenthalt gilt der Sitz des Versicherers.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
Klagen gegen den Versicherer können bei folgenden Gerichten anhängig gemacht werden:
- beim Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers
- beim Gericht am Sitz des Versicherers
Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Dasselbe gilt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, wo bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsverhältnis geklagt werden muss. Klagen gegen den Versicherungsnehmer erfolgen an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Wer gegen den Versicherer klagt, hat die Wahl zwischen dem eigenen Wohnort und dem Sitz des Versicherers. Zieht der Versicherungsnehmer in ein Land außerhalb der EU beziehungsweise des EWR oder ist sein Aufenthalt unbekannt, ist der Sitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Wo muss ich klagen, wenn ich gegen meine Krankenversicherung vorgehen will?
Klagen gegen den Versicherer können Sie entweder bei dem Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht am Sitz des Versicherers einreichen.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer klagt?
Zuständig ist das Gericht des Ortes, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Gibt es keinen Wohnsitz, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
Was gilt, wenn ich nach Vertragsabschluss ins Ausland ziehe?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der weder EU-Mitgliedstaat noch Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ist, wird das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Welches Gericht ist zuständig, wenn mein Aufenthalt bei Klageerhebung unbekannt ist?
Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung 2025