Wann darf die ARAG in ihrer privaten Krankenvollversicherung die Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen nachträglich ändern? Voraussetzung ist eine dauerhafte Veränderung im Gesundheitswesen oder eine gerichtlich beziehungsweise behördlich für unwirksam erklärte Klausel – und ein unabhängiger Treuhänder muss die Anpassung prüfen und ihre Angemessenheit bestätigen, damit die Belange der Versicherungsnehmer gewahrt bleiben.
Wenn sich die Verhältnisse im Gesundheitswesen dauerhaft – also nicht nur vorübergehend – verändern, können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen an diese veränderten Verhältnisse angepasst werden. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Änderungen erscheinen erforderlich, um die Belange der Versicherungsnehmer hinreichend zu wahren.
- Ein unabhängiger Treuhänder hat die Voraussetzungen für die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt.
Solche Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der dafür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Wird eine Bestimmung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch eine höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen. Das ist zulässig, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei – auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei – eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Bedingungen und Tarifbestimmungen nicht einfach beliebig ändern. Anpassungen sind nur möglich, wenn sich das Gesundheitswesen dauerhaft verändert und ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigt. Wird außerdem eine Klausel von einem Gericht oder einer Behörde für unwirksam erklärt, darf sie durch eine neue, für die Versicherungsnehmer faire Regelung ersetzt werden. Beide Arten von Änderungen greifen erst nach vorheriger Mitteilung und nach Ablauf einer bestimmten Frist.
Häufige Fragen
Unter welchen Voraussetzungen darf der Versicherer die Bedingungen anpassen?
Nur bei einer dauerhaften Veränderung der Verhältnisse im Gesundheitswesen, wenn die Änderungen zur Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen geprüft und die Angemessenheit bestätigt hat.
Ab wann gelten solche Änderungen der Versicherungsbedingungen?
Sie werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Was passiert, wenn eine Klausel gerichtlich oder behördlich für unwirksam erklärt wird?
Der Versicherer kann sie durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder das Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Die neue Regelung muss die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigen.
Ab wann wird eine Ersatzregelung für eine unwirksame Klausel Vertragsbestandteil?
Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wurden, Vertragsbestandteil.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung 2025