Bei der ARAG Krankenvollversicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Vertrags und nicht vor Ablauf der Wartezeit; für Neugeborene und adoptierte Kinder gelten besondere Regeln, unter anderem der Einschluss ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeit unter bestimmten Voraussetzungen.
Teil I
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist. Er beginnt jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags – insbesondere nicht vor Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung – und nicht vor Ablauf der Wartezeit.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Für Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind, ist die Leistungspflicht nur für den Teil ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in die Wartezeit fällt.
Bei Vertragsänderungen gelten die vorstehenden Regelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
(2) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeit ab Vollendung der Geburt. Voraussetzung ist, dass am Tag der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils.
(3) Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist die Vereinbarung eines Risikozuschlags bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig.
Teil II
(1) Werden Personen nachversichert oder nachträglich Tarife mit höheren Leistungen abgeschlossen, so gelten für diesen Teil des Vertrags die gleichen Bestimmungen wie für einen Neuabschluss. Eine Ausnahme bildet die im Pflegetagegeld-Tarif vorgesehene Anpassungsmöglichkeit.
(2) Sind die Voraussetzungen für die Mitversicherung von Neugeborenen ohne Wartezeit erfüllt, dann besteht Versicherungsschutz auch für Geburtsschäden sowie für angeborene Krankheiten und Gebrechen.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit Abschluss des Vertrags und nach Ablauf der Wartezeit. Für Fälle vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit wird nicht geleistet. Neugeborene können unter bestimmten Bedingungen ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeit einbezogen werden, wobei die Adoption eines noch minderjährigen Kindes der Geburt gleichgestellt ist. Nachversicherungen und höhere Tarife werden grundsätzlich wie ein Neuabschluss behandelt.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf der Wartezeit.
Wird für Versicherungsfälle vor Vertragsabschluss gezahlt?
Nein. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Bei nach Vertragsabschluss eingetretenen Fällen ist nur der Teil ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in die Wartezeit fällt.
Unter welchen Bedingungen ist ein Neugeborenes ohne Wartezeit mitversichert?
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeit ab Vollendung der Geburt, wenn am Tag der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Schutz darf nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils.
Gilt die Neugeborenenregelung auch bei Adoption?
Ja, die Adoption steht der Geburt gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Wegen eines erhöhten Risikos ist ein Risikozuschlag bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung 2025