Bei der ARAG Krankenvollversicherung endet der Versicherungsschutz mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses – und zwar auch für Versicherungsfälle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, sondern noch schweben. Damit ist klar geregelt, dass mit der Beendigung des Vertrags kein Leistungsanspruch mehr fortbesteht.
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Das gilt auch für schwebende Versicherungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Sobald das Versicherungsverhältnis endet, endet auch der Versicherungsschutz. Das betrifft ebenfalls Versicherungsfälle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, also noch schweben.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Bleiben laufende, noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle nach Vertragsende weiterhin abgesichert?
Nein. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung 2025