Wer der ARAG in der privaten Krankenvollversicherung eine Willenserklärung oder Anzeige übermitteln möchte, muss dafür die Textform wahren – etwa als Schreiben oder in elektronischer Form. Nur so sind Mitteilungen gegenüber dem Versicherer wirksam.
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen oder eine Erklärung abgeben möchten, muss dies in Textform geschehen. Damit ist sichergestellt, dass die Mitteilung nachvollziehbar dokumentiert vorliegt.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich dem Versicherer etwas mitteilen?
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Reicht ein mündlicher Anruf beim Versicherer für eine Anzeige aus?
Nein, für Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer ist die Textform erforderlich.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung 2025