Wann darf der Versicherer die private Krankenvollversicherung der ARAG kündigen? In einer Krankheitskosten-Versicherung, die der Pflicht zur Versicherung dient, sowie in der substitutiven Krankheitskosten-Versicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen – ebenso bei einer Krankenhaustagegeld-Versicherung neben einer Vollversicherung. Andernfalls ist eine ordentliche Kündigung nur in den ersten drei Versicherungsjahren mit dreimonatiger Frist möglich, während das außerordentliche Kündigungsrecht unberührt bleibt.
In einer Krankheitskosten-Versicherung, die der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dient, sowie in der substitutiven Krankheitskosten-Versicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Das gilt auch für eine Krankenhaustagegeld-Versicherung, die neben einer Krankheitskosten-Vollversicherung besteht.
Liegen bei einer Krankenhaustagegeld-Versicherung oder einer Krankheitskosten-Teilversicherung die genannten Voraussetzungen nicht vor, kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre kündigen. Dabei gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, gelten die entsprechenden Regelungen zur Kündigung durch den Versicherungsnehmer sinngemäß.
Teil II
Die beschriebene Kündigungsmöglichkeit innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre gilt nicht für Krankheitskosten-Teilversicherungen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Krankenvollversicherung und weiteren Verträgen, die der Pflicht zur Versicherung dienen, kann der Versicherer nicht ordentlich kündigen. Das gilt auch für ein Krankenhaustagegeld, das zusätzlich zur Vollversicherung besteht. Fehlen diese Voraussetzungen, ist eine ordentliche Kündigung nur in den ersten drei Versicherungsjahren mit drei Monaten Frist möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt in jedem Fall bestehen.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer meine Krankenvollversicherung ordentlich kündigen?
Nein. In einer Krankheitskosten-Versicherung, die der Pflicht zur Versicherung dient, sowie in der substitutiven Krankheitskosten-Versicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Das gilt auch für eine Krankenhaustagegeld-Versicherung, die neben einer Vollversicherung besteht.
In welchem Zeitraum kann der Versicherer eine Krankenhaustagegeld-Versicherung ohne Pflichtcharakter kündigen?
Wenn die Voraussetzungen für den Kündigungsausschluss nicht vorliegen, kann der Versicherer nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre kündigen – mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres.
Muss immer der gesamte Vertrag gekündigt werden?
Nein. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder einzelne Tarife beschränkt werden.
Gilt die Kündigungsmöglichkeit in den ersten drei Jahren auch für Teilversicherungen?
Nein. Laut Teil II gilt diese Kündigungsmöglichkeit innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre nicht für Krankheitskosten-Teilversicherungen. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt jedoch unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung 2025