Verletzt der Versicherungsnehmer in der Krankenzusatzversicherung der ARAG eine der vertraglichen Obliegenheiten, kann der Versicherer ganz oder teilweise von seiner Leistungspflicht frei werden – begrenzt durch die gesetzlichen Vorgaben des VVG. Bei bestimmten Verstößen darf der Versicherer den Vertrag zudem fristlos kündigen, und das Verhalten der versicherten Person wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Der Versicherer ist ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der genannten Obliegenheiten verletzt wird. Dabei gelten die im Versicherungsvertragsgesetz vorgeschriebenen Einschränkungen.
Wird eine bestimmte Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer ein Versicherungsverhältnis, das nicht der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dient, unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Versicherungsvertragsgesetzes auch kündigen. Diese Kündigung ist innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung und ohne Einhaltung einer Frist möglich.
Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
Was bedeutet das konkret?
Hält sich der Versicherungsnehmer nicht an seine vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten), kann der Versicherer die Leistung ganz oder zum Teil verweigern – allerdings nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Bei bestimmten Verstößen darf der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden sogar fristlos kündigen. Was die versicherte Person weiß oder verschuldet, wird dem Versicherungsnehmer wie eigenes Wissen und Verschulden angerechnet.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Der Versicherer kann dann ganz oder teilweise von seiner Leistungspflicht frei werden, wobei die gesetzlichen Einschränkungen des Versicherungsvertragsgesetzes gelten.
Kann der Versicherer den Vertrag wegen einer Obliegenheitsverletzung kündigen?
Ja, bei bestimmten Verstößen kann der Versicherer ein Versicherungsverhältnis, das nicht der Pflicht zur Versicherung dient, innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden ohne Frist kündigen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zählt es, was die versicherte Person weiß, oder nur der Versicherungsnehmer?
Kenntnis und Verschulden der versicherten Person werden dem Versicherungsnehmer gleichgestellt und ihm somit zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung 2024