Bei der ARAG Krankenzusatzversicherung darf der Versicherungsnehmer eigene Ansprüche nur dann mit Forderungen des Versicherers verrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Für Mitglieder eines Versicherungsvereins gilt zudem eine Sonderregel bei Forderungen aus der Beitragspflicht.
Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versicherers nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Gegen eine Forderung aus der Beitragspflicht kann ein Mitglied eines Versicherungsvereins jedoch nicht aufrechnen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann eine eigene Forderung nur dann gegen eine Forderung des Versicherers aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist. Ist ein Mitglied bei einem Versicherungsverein versichert, ist eine Aufrechnung gegen Forderungen aus der Beitragspflicht ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Wann darf ich als Versicherungsnehmer gegen Forderungen des Versicherers aufrechnen?
Nur soweit Ihre Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Gilt für Mitglieder eines Versicherungsvereins eine besondere Einschränkung?
Ja, ein Mitglied eines Versicherungsvereins kann gegen eine Forderung aus der Beitragspflicht nicht aufrechnen.
Kann ich mit einer noch strittigen Gegenforderung aufrechnen?
Nein, eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung 2024