Bei der ARAG Krankentagegeld-Versicherung zahlt der Versicherer das vereinbarte Krankentagegeld erstmals ab dem 43. Tag eitsunfähigkeit, also nach einer Karenzzeit von 42 Tagen. Danach gibt es die Leistung für jeden Tag der weiteren völligen eitsunfähigkeit – auch an Sonn- und Feiertagen – sowie innerhalb der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag. Das Krankentagegeld lässt sich in Stufen von 1 Euro abschließen, und die Karenzzeit beginnt bei jedem Versicherungsfall neu.
Das Krankentagegeld wird in der vereinbarten Höhe vom ersten Leistungstag an gezahlt. Es gilt für jeden Tag der weiteren völligen Arbeitsunfähigkeit. Bei einem Versicherungsfall zur Mutterschaft wird es für jeden Tag innerhalb der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag gezahlt. Die Zahlung erfolgt auch für Sonn- und Feiertage.
Das Krankentagegeld kann in Stufen von 1 Euro abgeschlossen werden.
Erster Leistungstag ist bei Tarif 37 der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz. Es gilt somit eine Karenzzeit von 42 Tagen.
Die Karenzzeit gilt für jeden Versicherungsfall neu.
Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit werden auch hinsichtlich der Karenzzeit zusammengerechnet, sofern der Arbeitgeber sie bei Arbeitnehmern bei der Fortzahlung des Entgelts berechtigterweise zusammenrechnet. Für Selbstständige gilt diese Bestimmung sinngemäß.
Was bedeutet das konkret?
Wer arbeitsunfähig ist, erhält aus diesem Tarif erst nach einer Wartezeit von 42 Tagen ab dem 43. Tag das vereinbarte Krankentagegeld – dann aber für jeden weiteren Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen. Auch für die Mutterschutzfristen und den Entbindungstag wird gezahlt. Die Wartezeit beginnt bei jedem neuen Versicherungsfall von vorn; nur bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit werden die Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen zusammengerechnet.
Häufige Fragen
Ab wann wird das Krankentagegeld bei Tarif 37 gezahlt?
Erster Leistungstag ist der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz. Zuvor gilt eine Karenzzeit von 42 Tagen.
Wird das Krankentagegeld auch an Wochenenden und Feiertagen gezahlt?
Ja, das Krankentagegeld wird für jeden Tag der weiteren völligen Arbeitsunfähigkeit gezahlt – auch für Sonn- und Feiertage.
In welchen Schritten lässt sich das Krankentagegeld vereinbaren?
Das Krankentagegeld kann in Stufen von 1 Euro abgeschlossen werden.
Gilt die Karenzzeit bei jeder Erkrankung erneut?
Ja, die Karenzzeit gilt für jeden Versicherungsfall neu. Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit werden hinsichtlich der Karenzzeit jedoch zusammengerechnet, wenn der Arbeitgeber sie bei der Entgeltfortzahlung berechtigterweise zusammenrechnet; für Selbstständige gilt dies sinngemäß.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung 2024