Bei der ARAG Krankenzusatzversicherung entscheidet der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers darüber, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Vertrag zuständig ist. Klagen gegen den Versicherungsnehmer laufen an seinem Wohnort, während der Versicherungsnehmer selbst zwischen seinem Wohnort und dem Sitz des Versicherers wählen kann – bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland gelten besondere Regeln.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, ist das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Klagen gegen den Versicherer können wahlweise erhoben werden bei:
- dem Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers oder
- dem Gericht am Sitz des Versicherers.
Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Dasselbe gilt, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung legt fest, welches Gericht bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Versicherungsvertrag zuständig ist. Klagen gegen den Versicherungsnehmer werden an seinem Wohnort verhandelt. Möchte der Versicherungsnehmer selbst klagen, kann er zwischen seinem eigenen Wohnort und dem Sitz des Versicherers wählen. Zieht er nach Vertragsschluss außerhalb der EU bzw. des EWR oder ist sein Aufenthaltsort unbekannt, ist der Sitz des Versicherers maßgeblich.
Häufige Fragen
Wo muss ich als Versicherungsnehmer klagen, wenn ich gegen den Versicherer vorgehen will?
Sie können wahlweise beim Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder beim Gericht am Sitz des Versicherers klagen.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Zuständig ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz. Haben Sie keinen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was gilt, wenn ich nach Vertragsschluss ins außereuropäische Ausland ziehe?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU und des EWR, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Was passiert, wenn mein Aufenthaltsort bei einer Klage nicht bekannt ist?
Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung 2024