Bei der ARAG Krankenzusatzversicherung endet der Versicherungsschutz genau dann, wenn das Versicherungsverhältnis beendet wird – und zwar auch für Versicherungsfälle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind. Damit ist klar geregelt, dass mit dem Ende des Vertrags kein Leistungsanspruch mehr besteht, selbst wenn eine Behandlung noch andauert.
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Dies gilt auch für schwebende Versicherungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Sobald das Versicherungsverhältnis beendet ist, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das gilt auch für Versicherungsfälle, die zum Zeitpunkt der Beendigung noch nicht abgeschlossen sind, also noch „schweben".
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Bin ich bei einer noch laufenden Behandlung weiter versichert, wenn der Vertrag endet?
Nein. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Was bedeutet ein schwebender Versicherungsfall in diesem Zusammenhang?
Damit ist ein Versicherungsfall gemeint, der bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch nicht abgeschlossen ist. Auch für ihn endet der Versicherungsschutz mit dem Vertragsende.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung 2024