Mit dem Optionstarif FlexiPro der ARAG Krankenversicherung sichern sich Versicherte das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in höherwertige Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung sowie in Krankentagegeld- und Pflege-Pflichtversicherung zu wechseln. Versicherungsfähig sind Personen mit einer ARAG-Vollversicherung sowie gesetzlich Krankenversicherte. Der Tarif regelt, wann und wie das Optionsrecht ausgeübt wird, wie Versicherungszeiten angerechnet werden und wann der Tarif endet.
Versicherungsfähig nach diesem Tarif sind zwei Personengruppen:
- Personen, für die gleichzeitig bei der ARAG Krankenversicherungs-AG eine Krankheitskosten-Vollversicherung abgeschlossen wird oder bereits besteht.
- Personen, die Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (GKV) haben.
Option für in der Krankheitskosten-Vollversicherung versicherte Personen
Der Versicherungsnehmer kann für die betroffene versicherte Person beantragen, die Krankheitskosten-Vollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in andere Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung mit höherwertigem Leistungsversprechen umzustellen. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts Versicherungsfähigkeit für diese Tarife (Zieltarife) besteht. Die Regelungen zu den Erschwernissen bleiben hiervon unberührt.
Das Optionsrecht kann zum 1. Januar eines Jahres ausgeübt werden.
Will der Versicherungsnehmer von seinem Optionsrecht Gebrauch machen, muss die Umstellung vor dem 1. Januar des Umstellungsjahres in Textform beim Versicherer beantragt werden. Die Umstellung wird dann zum nächsten 1. Januar wirksam.
Die im Tarif FlexiPro zurückgelegten Versicherungszeiten werden auf die Wartezeiten der Zieltarife angerechnet.
Die Versicherung nach Tarif FlexiPro endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das Optionsrecht wahrgenommen wird. Spätestens endet sie jedoch mit Ablauf des zehnten Kalenderjahres seit Versicherungsbeginn des Tarifs FlexiPro oder mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird.
Mit dem Ende der Versicherung nach Tarif FlexiPro erlöschen alle aus diesem Tarif erworbenen Rechte. Eine Rückzahlung geleisteter Beiträge für abgelaufene Versicherungszeiten ist ausgeschlossen.
Option für in der GKV versicherte Personen
Der Versicherungsnehmer kann für die betroffene versicherte Person beantragen, die Versicherung nach Tarif FlexiPro ohne erneute Gesundheitsprüfung in Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung sowie der Krankentagegeld- und privaten Pflege-Pflichtversicherung umzustellen. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts Versicherungsfähigkeit für diese Tarife (Zieltarife) besteht. Die Regelungen zu den Erschwernissen bleiben hiervon unberührt.
Im Rahmen des gegebenen Tarifwerks können die Zieltarife folgenden Versicherungsschutz umfassen:
- Krankheitskosten-Vollversicherung für ambulante Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung bei Unterkunft im Mehr-, Zwei- oder Einbettzimmer sowie Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
- Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige ab dem 22. Tag und für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Tagegeldhöhe darf das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Hinzugerechnet werden dabei die für den Erhalt von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlichen Beitragszahlungen Rentenversicherungspflichtiger sowie die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung.
- Pflege-Pflichtversicherung nach § 23 SGB XI.
Die im Tarif FlexiPro zurückgelegten Versicherungszeiten werden nicht auf die Pflege-Pflichtversicherung nach Absatz 3 SGB XI angerechnet.
Sieht ein Zieltarif Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren vor, so gilt hierfür der Umstellungszeitpunkt als Versicherungsbeginn. Für berufsspezifische Zuschläge sind die zum Zeitpunkt der Optionsausübung geltenden Annahmerichtlinien des Versicherers maßgebend.
Das Optionsrecht kann für die betroffene versicherte Person in folgenden Fällen ausgeübt werden:
- bei Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienversicherung.
- nach Ablauf von 36 Monaten seit Versicherungsbeginn des Tarifs FlexiPro zum Beginn des folgenden Kalendermonats, sofern die versicherte Person zu Beginn der Versicherung nach Tarif FlexiPro freiwillig in der GKV versichert war.
- nach Ablauf von 60 Monaten seit Versicherungsbeginn des Tarifs FlexiPro zum Beginn des folgenden Kalendermonats, sofern die versicherte Person zu Beginn der Versicherung nach Tarif FlexiPro freiwillig in der GKV versichert war.
Für versicherte Personen, die durch Geburt oder Adoption Versicherungsschutz im Tarif FlexiPro erlangen, kann das Optionsrecht nur zusammen mit mindestens einem Elternteil ausgeübt werden. Die zuvor dargestellten Zeitpunkte gelten für diese mitversicherten Personen insofern nicht.
Das Ende der Pflichtversicherung in der GKV oder die Dauer einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV ist mit der Beantragung der Optionsausübung anzuzeigen und nachzuweisen.
Will der Versicherungsnehmer von seinem Optionsrecht Gebrauch machen, muss die Umstellung beim Versicherer in Textform beantragt werden, und zwar:
- innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bzw. des Anspruchs auf Familienversicherung, oder
- vor dem Ablauf von 36 bzw. 60 Monaten seit Versicherungsbeginn des Tarifs FlexiPro, sofern die versicherte Person zu Beginn der Versicherung nach Tarif FlexiPro freiwillig in der GKV versichert war.
Die Umstellung wird dann im unmittelbaren Anschluss an diesen Termin wirksam. Dieser Termin ist das Ausscheiden aus der GKV bzw. der Wegfall des Anspruchs auf Familienversicherung oder der Ablauf des Kalendermonats nach 36 bzw. 60 Monaten Versicherungsdauer.
Die im Tarif FlexiPro zurückgelegten Versicherungszeiten werden auf die Wartezeiten der Zieltarife angerechnet, mit Ausnahme der Pflege-Pflichtversicherung.
Die Versicherung nach Tarif FlexiPro endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das Optionsrecht wahrgenommen wird. Spätestens endet sie jedoch mit Ablauf des 15. Kalenderjahres seit Versicherungsbeginn des Tarifs FlexiPro oder mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird.
Mit dem Ende der Versicherung nach Tarif FlexiPro erlöschen alle aus diesem Tarif erworbenen Rechte. Eine Rückzahlung geleisteter Beiträge für abgelaufene Versicherungszeiten ist ausgeschlossen.
Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung nach Tarif FlexiPro für die betroffene versicherte Person in Textform kündigen:
- sofern das Optionsrecht nicht wahrgenommen wird: zum Zeitpunkt des Wegfalls der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bzw. des Anspruchs auf Familienversicherung, innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt dieser Veränderung.
- sofern die versicherte Person zu Beginn der Versicherung nach Tarif FlexiPro freiwillig in der GKV versichert war: mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des 60. Monats seit Versicherungsbeginn.
- sofern die versicherte Person durch Geburt oder Adoption Versicherungsschutz im Tarif FlexiPro erlangt hat: zu dem Zeitpunkt, ab dem für keinen Elternteil mehr eine Versicherung nach Tarif FlexiPro besteht, innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt dieser Veränderung.
In diesem Fall ist vom Versicherungsnehmer eine entsprechende Erklärung unter Beifügung geeigneter Nachweise (zum Beispiel Dauer einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV) beim Versicherer einzureichen.
Kündigungsmöglichkeiten und Beendigungsgründe nach den §§ 13 bis 15 der AVB bleiben hiervon unberührt.
Erschwernisse
Liegt bei Abschluss des Tarifs FlexiPro ein erhöhtes Risiko vor, können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Diese werden jedoch erst bei Wahrnehmung der Option in den Zieltarifen wirksam.
Während der Versicherung nach Tarif FlexiPro neu auftretende Erkrankungen, Unfallfolgen, Entbindungen bzw. Schwangerschaften sind ohne Einschränkung im Umfang des Leistungsversprechens der Zieltarife versichert.
Ergänzende Tarifbestimmungen
Die Wartezeiten der AVB entfallen.
Abweichend von den AVB wird die Versicherung nach Art der Schadenversicherung betrieben. Insbesondere wird für Verträge nach diesem Tarif keine Alterungsrückstellung gebildet. Somit errechnet sich der Beitrag für den Zieltarif nach dem zum Umstellungszeitpunkt gültigen Eintrittsalter.
Die Regelungen der AVB zur Beitragsanpassung finden für diesen Tarif keine Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif FlexiPro sichert das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Voll- oder Zusatzversicherungen zu wechseln. Für Vollversicherte gilt der Wechsel jeweils zum 1. Januar, für gesetzlich Versicherte hängt der Zeitpunkt von bestimmten Ereignissen oder Fristen ab. Die bereits im FlexiPro verbrachten Zeiten werden meist auf Wartezeiten der Zieltarife angerechnet. Sobald das Optionsrecht genutzt wird oder bestimmte Altersgrenzen bzw. Höchstlaufzeiten erreicht sind, endet der Tarif, ohne dass Beiträge zurückgezahlt werden.
Häufige Fragen
Wer kann diesen Optionstarif abschließen?
Versicherungsfähig sind Personen, für die gleichzeitig bei der ARAG Krankenversicherungs-AG eine Krankheitskosten-Vollversicherung abgeschlossen wird oder bereits besteht, sowie Personen, die Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben.
Muss ich beim Wechsel in einen höherwertigen Tarif erneut meine Gesundheit prüfen lassen?
Nein. Das Optionsrecht erlaubt die Umstellung in Zieltarife ohne erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings können bei erhöhtem Risiko schon bei Abschluss vereinbarte Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse erst bei Wahrnehmung der Option in den Zieltarifen wirksam werden.
Wann endet die Versicherung nach Tarif FlexiPro spätestens?
Für Vollversicherte endet sie spätestens mit Ablauf des zehnten Kalenderjahres seit Versicherungsbeginn oder mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird. Für GKV-Versicherte endet sie spätestens mit Ablauf des 15. Kalenderjahres seit Versicherungsbeginn oder mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Zuvor endet sie stets dann, wenn das Optionsrecht wahrgenommen wird.
Bekomme ich meine Beiträge zurück, wenn der Tarif endet?
Nein. Mit dem Ende der Versicherung nach Tarif FlexiPro erlöschen alle aus diesem Tarif erworbenen Rechte. Eine Rückzahlung geleisteter Beiträge für abgelaufene Versicherungszeiten ist ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung 2024