Bei der Krankentagegeldversicherung der ARAG endet der Versicherungsschutz grundsätzlich zusammen mit dem Versicherungsverhältnis – und zwar auch für bereits laufende, schwebende Versicherungsfälle. Kündigt jedoch der Versicherer, bleibt der Schutz für schwebende Fälle noch bis zum 30. Tag nach Vertragsende bestehen; besondere Regeln gelten beim Wegfall der Versicherungsfähigkeit oder bei Berufsunfähigkeit.
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Dies gilt auch für schwebende Versicherungsfälle.
Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis, so endet der Versicherungsschutz für schwebende Versicherungsfälle erst am 30. Tag nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Endet das Versicherungsverhältnis wegen Wegfalls einer der im Tarif bestimmten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit oder wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit, so bestimmt sich die Leistungspflicht nach der einschlägigen Regelung für diese Fälle.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag, endet grundsätzlich auch der Versicherungsschutz – selbst für bereits laufende Leistungsfälle. Kündigt jedoch der Versicherer, läuft der Schutz für schwebende Versicherungsfälle noch bis zum 30. Tag nach Vertragsende weiter. Fällt eine im Tarif geforderte Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit weg oder tritt Berufsunfähigkeit ein, richtet sich die Leistungspflicht nach den dafür vorgesehenen Regeln.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn das Versicherungsverhältnis endet?
Mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses endet auch der Versicherungsschutz, und zwar ebenfalls für schwebende Versicherungsfälle.
Wie lange gilt der Schutz für laufende Fälle, wenn der Versicherer kündigt?
Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis, endet der Versicherungsschutz für schwebende Versicherungsfälle erst am 30. Tag nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Was gilt bei Berufsunfähigkeit oder Wegfall der Versicherungsfähigkeit?
Endet das Versicherungsverhältnis wegen Wegfalls einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit oder wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit, bestimmt sich die Leistungspflicht nach der für diese Fälle einschlägigen Regelung.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung 2024