Wann die ARAG in der Krankenzusatzversicherung bei Krankentagegeld auszahlt, hängt davon ab, ob die geforderten Nachweise erbracht sind – diese gehen dann in das Eigentum des Versicherers über. Ausgezahlt wird an die versicherte Person, sofern der Versicherungsnehmer sie in Textform als empfangsberechtigt benannt hat, sonst nur an den Versicherungsnehmer. Kosten für Überweisung und Übersetzung dürfen abgezogen werden, und Ansprüche lassen sich weder abtreten noch verpfänden.
Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind. Diese Nachweise werden Eigentum des Versicherers.
Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Versicherer ist verpflichtet, an die versicherte Person zu leisten, wenn der Versicherungsnehmer ihm diese in Textform als Empfangsberechtigte für deren Versicherungsleistungen benannt hat. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, kann nur der Versicherungsnehmer die Leistung verlangen.
Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen und für Übersetzung können von den Leistungen abgezogen werden.
Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden. Das Abtretungsverbot nach Satz 1 gilt nicht für ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossene Verträge. Gesetzliche Abtretungsverbote bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt erst, wenn alle geforderten Nachweise vorliegen; diese Nachweise verbleiben beim Versicherer. Ausgezahlt wird an die versicherte Person, wenn der Versicherungsnehmer sie in Textform als empfangsberechtigt benannt hat – ansonsten kann nur der Versicherungsnehmer die Leistung verlangen. Kosten für Überweisung und Übersetzung dürfen von der Leistung abgezogen werden. Ansprüche auf Versicherungsleistungen sind grundsätzlich weder abtretbar noch verpfändbar, wobei das Abtretungsverbot für ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossene Verträge nicht gilt.
Häufige Fragen
Wann muss der Versicherer die Leistung überhaupt auszahlen?
Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind. Diese Nachweise werden Eigentum des Versicherers.
An wen wird die Versicherungsleistung ausgezahlt?
An die versicherte Person, wenn der Versicherungsnehmer sie in Textform als Empfangsberechtigte benannt hat. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, kann nur der Versicherungsnehmer die Leistung verlangen.
Können Kosten von der Auszahlung abgezogen werden?
Ja, Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen und für Übersetzung können von den Leistungen abgezogen werden.
Darf ich meine Ansprüche auf Versicherungsleistungen abtreten oder verpfänden?
Grundsätzlich können Ansprüche auf Versicherungsleistungen weder abgetreten noch verpfändet werden. Das Abtretungsverbot gilt jedoch nicht für ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossene Verträge; gesetzliche Abtretungsverbote bleiben unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung 2024