Bei der ARAG Krankenzusatzversicherung kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrags in den Standardtarif mit Höchstbeitragsgarantie wechseln, sofern sie die maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Wechsel ist jederzeit möglich und beginnt zum Ersten des Folgemonats nach dem Antrag – dabei sichert ein Zuschlag die Beitragsgarantie ab.
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrags in den Standardtarif mit Höchstbeitragsgarantie wechseln können. Voraussetzung ist, dass diese Personen die genannten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Um diese Beitragsgarantie zu gewährleisten, wird der in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag erhoben.
Neben dem Standardtarif darf für eine versicherte Person keine weitere Krankheitskosten-Teil- oder -Vollversicherung bestehen.
Der Wechsel ist jederzeit möglich, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Versicherung im Standardtarif beginnt zum Ersten des Monats, der auf den Antrag des Versicherungsnehmers auf Wechsel in den Standardtarif folgt.
Diese Regelung gilt nicht für ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Verträge.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen entsprechenden Vertrag hat, kann für versicherte Personen den Wechsel in den Standardtarif mit Höchstbeitragsgarantie beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Beitragsgarantie wird ein Zuschlag erhoben, und neben dem Standardtarif darf keine weitere Krankheitskosten-Teil- oder -Vollversicherung bestehen. Der Wechsel ist jederzeit möglich; der neue Tarif startet zum Ersten des Monats nach dem Antrag. Für Verträge ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Wechselmöglichkeit nicht.
Häufige Fragen
Ab wann beginnt die Versicherung im Standardtarif nach dem Wechsel?
Die Versicherung im Standardtarif beginnt zum Ersten des Monats, der auf den Antrag des Versicherungsnehmers auf den Wechsel folgt.
Darf man neben dem Standardtarif eine weitere Krankenversicherung haben?
Nein. Neben dem Standardtarif darf für eine versicherte Person keine weitere Krankheitskosten-Teil- oder -Vollversicherung bestehen.
Gilt die Wechselmöglichkeit auch für neuere Verträge?
Nein. Die Regelung gilt nicht für Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden.
Warum wird beim Wechsel ein Zuschlag erhoben?
Der in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag wird erhoben, um die Höchstbeitragsgarantie zu gewährleisten.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung 2024