Wann darf die ARAG in der Krankentagegeld-Zusatzversicherung die Beiträge erhöhen? Der Versicherer vergleicht mindestens einmal jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten; weicht eine Beobachtungseinheit um mehr als den festgelegten Prozentsatz ab, werden alle Beiträge überprüft und mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Auch ein vereinbarter Risikozuschlag kann sich ändern, und die Anpassung wird zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung wirksam.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern. Gründe dafür sind zum Beispiel häufigere Arbeitsunfähigkeit der Versicherten, längere Arbeitsunfähigkeitszeiten oder eine steigende Lebenserwartung.
Deshalb vergleicht der Versicherer mindestens einmal jährlich für jeden Tarif:
- die erforderlichen Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten
- mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten
Ergibt dieser Vergleich für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, überprüft der Versicherer alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit. Soweit erforderlich, passt er sie mit Zustimmung des Treuhänders an.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
(2) (entfallen)
(3) Beitragsanpassungen sowie Änderungen von eventuell vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Teil II
Der in Teil I Absatz 1 genannte Vomhundertsatz beträgt 5 Prozent.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft mindestens einmal im Jahr für jeden Tarif, ob die tatsächlich benötigten Leistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten von den ursprünglich kalkulierten Werten abweichen. Übersteigt diese Abweichung 5 Prozent, werden alle Beiträge der betroffenen Beobachtungseinheit überprüft und bei Bedarf mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Das kann auch einen vereinbarten Risikozuschlag betreffen. Eine solche Anpassung greift erst zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung.
Häufige Fragen
Wie oft wird geprüft, ob die Beiträge angepasst werden müssen?
Der Versicherer vergleicht mindestens einmal jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Ab welcher Abweichung dürfen die Beiträge angepasst werden?
Wenn die Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als dem festgelegten Vomhundertsatz ergibt, werden alle Beiträge überprüft und, soweit erforderlich, angepasst. Dieser Vomhundertsatz beträgt 5 Prozent.
Wer muss einer Beitragsanpassung zustimmen?
Eine Anpassung der Beiträge erfolgt, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag geändert werden.
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Beitragsanpassungen sowie Änderungen eines eventuell vereinbarten Risikozuschlags werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung 2024